Wer eine Reise ins Ausland unternimmt, ist nicht davor gefeit, einen Unfall zu erleiden oder eine Krankheit zu bekommen. Dies kann dazu führen, dass der Reisende vor Ort medizinische Hilfe in Anspruch nehmen muss. In vielen Fällen übernimmt die heimische Krankenkasse die daraus resultierenden Kosten aber nicht. Um nicht auf den Kosten für die medizinische Behandlung im Ausland sitzen zu bleiben, empfiehlt sich daher der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung als Zusatzversicherung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Versorgung im Ausland. Dabei werden die folgenden Krankheitskosten erstattet:
- Ambulante ärztliche Behandlung
- Medikamente
- Verband- und Heilmittel
- Schmerzstillende Zahnbehandlung
- Reparaturen von Zahnersatz
- Behandlung im Krankenhaus
- Unterbringung im Krankenhaus
Neben diesen Leistungen für eine Behandlung vor Ort werden auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport des Erkrankten nach Deutschland von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Im Todesfall zahlt die Versicherung darüber hinaus die Kosten für die Überführung des Leichnams zurück nach Deutschland. Weiterhin gehört in der Regel auch die Übernahme von Bergungskosten zum Leistungsspektrum der Auslandsreisekrankenversicherung.
Einschränkung der Leistungspflicht
Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt jedoch nicht für Krankheitsfälle, die bereits vor Antritt der Reise abzusehen waren. Ebenso entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Versicherte mit dem Vorsatz in Ausland reist, sich dort einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Wer beispielsweise eine Schönheitsoperation im Ausland vornehmen lässt und wegen Komplikationen ins Krankenhaus eingeliefert wird, erhält die Krankenhauskosten nicht von seiner Auslandskrankenversicherung erstattet. Ferner wird auch nicht für die Behandlung von vorsätzlich herbeigeführten Unfällen und Krankheiten gezahlt.
Dauer der Reisekrankenversicherung
Bei der Reisekrankenversicherung ist das Modell der Jahresversicherung sehr verbreitet. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer schließt die Versicherung für ein Kalenderjahr ab. Innerhalb dieses Jahres darf er dann beliebig viele Urlaubsreisen antreten. Allerdings ist die maximale Verweildauer im Ausland bei den jeweiligen Reisen auf eine vertraglich festgelegte Zeitspanne begrenzt (z.B. 42 Tage). Wer eine längere Reise plant, muss entweder zu einem anderen Tarif greifen oder einen Aufpreis bezahlen. Neben der Jahrespolice bieten viele Versicherer auch eine Kurzzeitpolice an, die ausschließlich für eine einzelne Reise Gültigkeit besitzt.
Für Versicherungsnehmer, die in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren eine Auslandsreise planen, bietet sich ein Dauertarif an. Bei dieser Dauerpolice wird der Versicherungsvertrag jeweils automatisch um ein Jahr verlängert, falls keine Kündigung durch den Versicherungsnehmer erfolgt. Für Geschäftsreisende gilt es darüber hinaus zu beachten, das manche Versicherer beruflich bedingte Aufenthalte im Ausland entweder ganz ausklammern oder aber zeitlich stark einschränken. Deshalb bieten einige Versicherer für Geschäftsreisende auch gesonderte Tarife an.
Wartezeiten in der Auslandsreisekrankenversicherung
Im Gegensatz zu den meisten anderen Krankenzusatzversicherungen müssen im Rahmen der Auslandkrankenversicherung keine Wartezeiten eingehalten werden. Dies gilt unabhängig davon, welche Leistungen im Ausland in Anspruch genommen werden. Für den Versicherungsnehmer hat dies den Vorteil, dass er auch dann noch einen uneingeschränkten Versicherungsschutz im Ausland genießen kann, wenn er den Versicherungsvertrag erst kurz vor dem Antritt der Reise unterzeichnet hat.
Beiträge der Auslandsreisekrankenversicherung
Bei der Reisekrankenversicherung richtet sich der Beitrag in erster Linie nach der Länge des Aufenthalts im Ausland. Dabei gibt es Tarife, bei denen ein jährlicher Pauschalbeitrag zu entrichten ist. Bei anderen Tarifen muss pro im Ausland verbrachtem Tag gezahlt werden. Daneben verlangen auch einige Anbieter einen Aufschlag, wenn der Versicherungsnehmer eine bestimmte Altersgrenze überschritten hat. Wer mit der ganzen Familie in Urlaub fahren will, hat zusätzlich die Möglichkeit Kosten zu sparen, indem er eine Familienversicherung abschließt.
Für wen ist eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert?
Alle gesetzlich Versicherten, die eine Reise in ein außereuropäisches Land unternehmen wollen, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, sollten unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn für medizinische Heilbehandlungen, die der gesetzlich Versicherte in diesen Ländern in Anspruch nimmt, kommt die GKV nicht auf. Deshalb muss er alle Kosten für eine medizinische Versorgung vor Ort aus eigener Tasche bezahlen. Dies kann je nach Schwere des Unfalls oder der Erkrankung zu einer erheblichen finanziellen Belastung für den Reisenden führen.
Aber auch bei Reisen innerhalb Europas kann eine Auslandkrankenversicherung durchaus sinnvoll sein. Sie übernimmt eventuell anfallende Mehrkosten für die Behandlung im Ausland, wenn die Behandlungskosten die Vorgaben der GKV übersteigen. Wer keine Auslandsreisekrankenversicherung hat, muss zudem in jedem Fall den Rücktransport aus dem Ausland selbst finanzieren.
Demgegenüber genießen privat Versicherte in der Regel einen wesentlich besseren Versicherungsschutz im Ausland. Dieser gilt außerhalb Europas allerdings in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum (zumeist einen Monat). Wer als privat Versicherter einen längeren Aufenthalt im außereuropäischen Ausland plant, muss sich daher ebenfalls Gedanken über den Abschluss einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung machen. Zur Sicherheit ist es aber in jedem Fall ratsam, vor dem Aufbruch ins Ausland, einen genauen Blick auf die Vertragsbedingungen seiner Krankenversicherung zu werfen, um zu überprüfen, ob der vereinbarte Auslandskrankenschutz ausreichend ist oder aber eine Ergänzung sinnvoll ist.