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Autoverkauf an „Firma“ – so umgehen Autohändler die Gewährleistung

Autoverkauf
Mit dem Verkauf an „Firma“ wollen Autohändler die gesetzliche Gewährleistung umgehen

Der Blick auf das tollste Auto der Welt sollte nicht den Blick für das Kleingedruckte trüben. Stellen sich nach der Übernahme Mängel heraus, verweigern Verkäufer gerne die Mängelhaftung und verweisen auf den angeblich vereinbarten Ausschluss der Gewährleistung. Hier wird viel getrickst.

Was ist ein Verbrauchsgüterkauf?

Voraussetzung dafür, dass Sie als Käufer Mängelansprüche geltend machen können, ist ein Verbrauchsgüterkauf. Ein Verbrauchsgüterkauf ist ein Vertrag, bei dem ein Verbraucher (Privatperson) von einem Unternehmer eine Sache kauft (§ 474 BGB). Sie sind dann Verbraucher, wenn der Vertrag überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Umgekehrt ist Unternehmer jeder, der bei Abschluss eines Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Bei einem Verbrauchsgütervertrag kann die Mängelgewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Unternehmer haften für Mängel eines Fahrzeuges zwei Jahre lang. Diese Haftung kann der Verkäufer im Kaufvertrag allenfalls auf ein Jahr reduzieren.

Was ändert sich wenn Sie als Unternehmer handeln würden?

Kaufvertrag für ein Fahrzeug
Ein kleiner Passus im Kaufvertrag soll die
Haftung des Händlers aushebeln.

Findige Verkäufer stellen Ihnen auf Ihren Namen eine Rechnung aus und adressieren diese Rechnung an „Firma“. Ähnlich ist es, wenn Sie selbstständig sind und der Kaufvertrag auf Ihr Geschäft ausgestellt wird, obwohl Sie als Verbraucher handeln. Damit versuchen Verkäufer Ihre Eigenschaft als Verbraucher zu umgehen und Sie als „Unternehmer“ darzustellen.

Die rechtliche Konsequenz besteht darin, dass es sich gerade nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Vielmehr handelt es sich um einen Vertragsabschluss zwischen Unternehmern. In diesem Fall kann tatsächlich ein Haftungsausschluss für eventuelle Mängel vereinbart werden. Sie könnten dann keine Mängelansprüche geltend machen. Achten Sie also peinlich darauf, dass Ihr Name ohne irgendwelche Firmenbezeichnungen im Kaufvertrag vermerkt wird. Kaufen Sie als Selbständiger, kaufen Sie privat und nicht für Ihr Geschäft. Akzeptieren Sie keine Abweichungen.

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Was ist, wenn der Unternehmer als angebliche Privatperson handelt?

Ähnlich ist die Situation, in der sich der Verkäufer als Privatperson ausgibt, obwohl er tatsächlich Unternehmer ist. Handeln auf beiden Seiten Privatpersonen, kann ebenfalls ein Ausschluss der Gewährleistung wirksam vereinbart werden. Unseriöse Händler schieben dann gerne die Ehefrau als privater Verkäufer vor, um nicht selbst als Unternehmer in Erscheinung zu treten.

Was passiert, wenn Sie Mängelansprüche reklamieren?

Machen Sie in diesem Fall Mängelansprüche geltend, wird sich der Unternehmer zunächst auf den Kaufvertrag beziehen. Da Sie dort als „Firma“ deklariert wurden, wird er behaupten, man habe einen Gewährleistungsausschluss vereinbart. Aber auch dann, wenn Sie fälschlicherweise als „Firma“ oder ähnlich tituliert werden, brauchen Sie sich im Ernstfall nicht geschlagen zu geben. Der Verkäufer ist beweispflichtig dafür, dass Sie als Unternehmer gehandelt haben. Haben Sie dafür keine Anzeichen gesetzt, wird es ihm kaum gelingen, Ihnen eine Unternehmereigenschaft zu unterstellen. Soweit Sie Ihre Mängelansprüche einklagen müssen, wird sich der Unternehmer mangels Nachweises Ihrer Unternehmereigenschaft nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen können. Seine Haftung besteht unabhängig davon, was im Vertrag vereinbart wurde.

Bei Arglist gibt es kein Pardon

Im Übrigen gibt es noch einen weiteren Ansatz. Selbst wenn ein Ausschluss der Gewährleistung wirksam vereinbart worden sein sollte, könnte sich der Verkäufer trotzdem nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, wenn er einen Mangel vorsätzlich und arglistig verschwiegen hatte. Arglistig handelt der Verkäufer dann, wenn er den Mangel kennt und ihn bewusst unterschlägt, obwohl er hätte wissen müssen, dass der Mangel Ihre Kaufentscheidung hätte beeinflussen können.

Titelbild: Opat Suvi / shutterstock.com

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