Beitragsbemessungsgrenze
Grenzen 2023 in der Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze sowie die Versicherungspflichtgrenze sind, wie die Namen bereits schon sagen, Grenzwerte für die Sozialversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze stellt dabei den Betrag fest, ab dem die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung entfällt. Die Beitragsbemessungsgrenze dagegen ist der Höchstbetrag, der als Beitragsbemessung für die Sozialabgaben der gesetzlichen Versicherung gilt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) dient der Deckelung der abzuführenden Beiträge für die gesetzliche
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Wird ein monatliches bzw. jährliches Bruttogehalt überschritten, werden die Beiträge mit ihrem prozentualen Anteil nur vom Höchstbetrag, der Beitragsbemessungsgrenze, berechnet und nicht vom vollen Bruttogehalt.
Somit zahlen Arbeitnehmer, die mit Ihrem Verdienst oberhalb der Grenzen liegen, einen prozentual geringeren Anteil in das öffentliche System der Sozialversicherungen, da die übersteigende Differenz versicherungsfrei bleibt.
Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen und Pflegeversicherung ist nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze regelt die Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (und Pflegeversicherung). Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt oberhalb der Höchstwerte gelten als versicherungsfrei. Das bedeutet, sie können sich weiterhin bei der gesetzlicher Krankenkasse bleiben oder sich wahlweise in der privaten Krankenversicherung versichern. Ein Bruttoentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sieht eine verpflichtende Versicherung im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vor.
Beitragsbemessungsgrenze Definition
Stellt den Höchstbetrag dar, von welchem die Beiträge zur Sozialversicherungen berechnet werden.
Versicherungspflichtgrenze Definition
Stellt den Mindestbetrag dar, ab welchem es Arbeitnehmern möglich ist, sich privat zu versichern.
Beitragsbemessungsgrenze – Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,60% (Arbeitnehmer: 7,30% / Arbeitgeber: 7,30%) und der ermäßigte 14,00% (AN: 7,00%/ AG: 7,00%).
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 3,05% und ist jeweils hälftig von AN und AG zu zahlen. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen noch 0,35% Prozentpunkte zusätzlich, also einen Beitragssatz von 3,40%.
Beitragsbemessungsgrenze | Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) |
|||
---|---|---|---|---|
Jahr | monatlich | jährlich | monatlich | jährlich |
2024 | 5.775,00 EUR | 69.300 EUR | 5.175,00 EUR | 62.100 EUR |
2023 | 4.987,50 EUR | 59.850 EUR | 5.500,00 EUR | 66.600 EUR |
2022 | 4.837,50 EUR | 58.050 EUR | 5.362,50 EUR | 64.350 EUR |
2021 | 4.837,50 EUR | 58.050 EUR | 5.362,50 EUR | 64.350 EUR |
2020 | 4.687,50 EUR | 56.250 EUR | 5.212,50 EUR | 62.550 EUR |
Beispiel Beitragsbemessungsgrenze (2023):
- Monatliches Bruttogehalt: 5.000,00 EUR
- Beitrag zur Krankenversicherung: 14,60%
- Beitrag zur Pflegeversicherung: 3,05%
Der Beitrag wird nicht prozentual vom Bruttoverdienst i.H.v. 5.000 EUR berechnet, sondern vom Höchstbetrag, den die Beitragsbemessungsgrenze vorgibt. Somit ist der übersteigende Betrag i.H.v. 12,50 EUR (5.000,00 EUR – 4.987,50 EUR) versicherungsfrei.
- Berechnung Beitrag Krankenversicherung: 4.987,50 EUR x 14,60% = 728,18 EUR
- Berechnung Beitrag Pflegeversicherung: 4.987,50 EUR x 3,05% = 152,12 EUR
Auch mit weiter steigendem Verdienst, bleiben diese Höchstbeiträge zur gesetzlichen Versicherung konstant.
Beitragsbemessungsgrenze – Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
Da die Einkommensverhältnisse in Ost- und West-Deutschland noch stark differieren, gelten auch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt seit 2018 unverändert 18,60% und ist jeweils zur Hälfte durch AN und AG zu übernehmen. Bei der Arbeitslosenversicherung liegt der Beitragssatz bei 2,60% und auch hier tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte.
West | Ost | |||
---|---|---|---|---|
Jahr | monatlich | jährlich | Monatlich | Jährlich |
2024 | 7.550 EUR | 90.600 EUR | 7.450 EUR | 89.400 EUR |
2023 | 7.300 EUR | 87.600 EUR | 7.100 EUR | 85.200 EUR |
2022 | 7.050 EUR | 84.600 EUR | 6.750 EUR | 81.000 EUR |
2021 | 7.100 EUR | 85.200 EUR | 6.700 EUR | 80.400 EUR |
2020 | 6.900 EUR | 82.800 EUR | 6.450 EUR | 77.400 EUR |
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung entspricht der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung.