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Bonität & Kreditwürdigkeit

Die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unterliegt starken Einschränkungen, wenn die persönliche Zahlungsfähigkeit reduziert ist. Um sich wirkungsvoll gegen mögliche Zahlungsausfälle zu sichern, wird der Abschluss einer Vielzahl von Verträgen vom Nachweis der Bonität des potentiellen Vertragspartners abhängig gemacht. Ohne ausreichende Bonität ist es im Regelfall insbesondere nicht möglich, einen Kreditvertrag zu schließen.

Wie aber wird die Bonität im Einzelnen festgestellt, welche Kriterien werden herangezogen, welche Auswirkungen hat sie, und wie aussagekräftig und verlässlich ist sie tatsächlich?

Gibt es gesetzliche Grundlagen zur Bonitätsermittlung?

Besondere Regelungen, die ein einheitliches und geordnetes Verfahren zur Bonitätsermittlung vorgeben würden, fehlen. Das Bundesdatenschutzgesetz und die entsprechenden Regelungen der Bundesländer enthalten lediglich Vorschriften, in welcher Art und Weise mit bestimmten personenbezogenen Daten zu verfahren ist und welche Rechte der Betroffene hinsichtlich der weiteren Verwendung solcher Daten in Anspruch nehmen kann. Den Gesetzen sind dagegen keine Aussagen oder Wertungen zu entnehmen, wie auf der Grundlage erhobener persönlicher Daten die Bonität zu ermitteln wäre. Kreditinstitute sind daher frei, bei der Einschätzung der Bonität ihrer Kunden die unterschiedlichsten Bewertungsmaßstäbe anzulegen. Zugleich sind sie schließlich auch nicht gehindert, diese Kriterien nach eigenem Ermessen zu gewichten.

Etwas anderes gilt für die Ausreichung von Großkrediten. Das Gesetz über das Kreditwesen verlangt von Kreditinstituten eine im Einzelnen näher festgelegt Kreditwürdigkeitsprüfung, wenn Kredite vergeben werden sollen, die den Gesamtbetrag von 750.000 Euro überschreiten.

Kriterien zur Bonitätsermittlung

Grundsätzlich soll die Bonitätsprüfung Aufschlüsse über die Kreditwürdigkeit liefern. Die Kreditwürdigkeit besteht dabei aus den beiden Teilaspekten der Zahlungswilligkeit der Person und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur späteren Rückführung des Kredits.

Bestandteile der Bonitätsprüfung bei Abschluss eines üblichen Verbraucherkreditvertrages sind deshalb in der Regel jeweils die persönliche Bonität und die die wirtschaftliche Bonität des Kreditantragstellers.

Das Gesamtergebnis beider Prüfungsschritte dient als Entscheidungsgrundlage für die Bank über die Kreditvergabe. Dabei erbringen beide Prüfungen unterschiedliche Einzelergebnisse zur bisherigen und gegenwärtigen persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Sie erlauben in ihrer Gesamtwürdigung eine Prognose über die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls.

Persönliche Bonitätsprüfung

Im Mittelpunkt der persönlichen Bonitätsprüfung steht die Beurteilung der Zahlungswilligkeit und der Zahlungszuverlässigkeit des Kreditantragstellers. Diese Einflussgrößen werden unter Auswertung vor allem der folgenden Faktoren bestimmt

  • berufliche Tätigkeit und Qualifikationen
  • Sicherheit des Arbeitsplatzes
  • Zahlungsverhalten in der Vergangenheit

Insbesondere zur Feststellung des bisherigen Zahlungsverhaltens ist Teil der persönlichen Bonitätsprüfung die routinemäßige Einholung einer Schufa-Auskunft durch das Kreditinstitut. Sie ist allerdings nur bei ausdrücklicher Einwilligung des Kreditantragstellers zulässig, die im Kreditantragsformular erteilt werden muss. Da von dem Ergebnis der Schufa-Auskunft ganz maßgeblich die Kreditbewilligung abhängt, hat eine verweigerte Einverständniserklärung zur Schufa-Auskunft zumeist die Ablehnung des Kreditantrags zur Folge.

Wirtschaftliche Bonitätsprüfung

Die wirtschaftliche Bonitätsprüfung soll helfen, die finanzielle Leistungsfähigkeit verlässlich einzuschätzen. Sie geht der Frage nach, ob der Kreditantragsteller voraussichtlich in der Lage sein wird, das aufgenommene Darlehen zu tilgen. Zu dieser Feststellung wird insbesondere auf folgende Kriterien zurückgegriffen

  • Höhe von Gehalt und Einkommen
  • Höhe von Ausgaben und Verbindlichkeiten
  • Vorliegen von Vermögen
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Um die wirtschaftliche Bonitätsprüfung zu ermöglichen, hat der Kreditantragsteller die hierzu erforderlichen Unterlagen einzureichen. Er muss der Bank daher Einkommensnachweise und aussagekräftige Belege vorlegen, aus denen sich die Höhe laufender Verbindlichkeiten (Miete und abzutragende Schulden) ergeben. Auch hier kann die unterbleibende Mitwirkung zu einer Kreditablehnung führen.

Ergebnis der Bonitätsprüfung – Bonitätsindex

Nach Abschluss von persönlicher und wirtschaftlicher Bonitätsprüfung erfolgt die Einstufung des Kreditantragstellers in so genannte Bonitätsstufen. Sie drücken in absteigender Rangfolge das Risiko eines späteren Zahlungsausfalls aus. In der Kreditpraxis der Banken und bei den professionellen Dienstleistern der Wirtschaftsauskunfteien kommen dabei je unterschiedliche Bewertungssysteme zum Einsatz.

Zur Verdeutlichung sei nachfolgend die Bewertungsskala des Wirtschaftsauskunftsunternehmens „Creditreform“ vorgestellt. Das tabellarische System zur Veranschaulichung der Kreditwürdigkeit wird auch als Bonitätsindex bezeichnet, weil es bei der Zuordnung von Bonitätsstufen mit Zahlenwerten arbeitet.

Bonität Ausfallwahr-
scheinlichkeit
Bonitätsindex
ausgezeichnet 0,10% 100 – 149
sehr gut 0,44% 150 – 200
gut 0,99% 201 – 250
mittel 1,87% 251 – 300
angespannt 6,94% 301 – 350
sehr schwach 17,27% 351 – 499
massive Zahlungsverzüge 500
harte Negativmerkmale 600

Kann die Bonität willkürlich als schlecht eingestuft werden?

Es gab und gibt durchaus Fälle, in denen die Bonität eines Verbrauchers ohne hinreichenden Grund als schlecht eingestuft wurde. Das liegt an der umstrittenen und vielfach kritisierten Bewertungspraxis einiger Wirtschaftsauskunftsdienste wie etwa der Schufa. Sämtliche dieser Auskunfteien legen ihrer Bonitätsermittlung eigene Bewertungsfaktoren zugrunde, die in teils kaum nachvollziehbarer Weise Eingang in das Ergebnis finden. Für höchst anfechtbar halten Verbraucherschützer zudem die statistischen und mathematischen Berechnungsschlüssel, mit deren Hilfe Auskunfteien bestimmte Kriterien unterschiedlich gewichten. Die Unternehmen haben sich bislang geweigert, ihre Methoden im Einzelnen offen zu legen. Nach der jüngsten Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes sehen sie sich jetzt allerdings unter Zugzwang gesetzt, denn sie sind nunmehr gehalten, sich bei der Auswertung personenbezogener Daten an anerkannten Standards der Statistik und Mathematik zu orientieren.

Besonders in der Kritik stehen die so genannten „weichen Merkmale“ bei der Bewertung der Bonität. Sie haben keinen greifbaren Bezug zu persönlichen oder wirtschaftlichen Bonität des Kreditnehmers, können aber zu einer willkürlichen Einstufung seiner Zahlungsfähigkeit als schlecht führen. Ein solches weiches Merkmal ist etwa die Adresse des Kreditnehmers. Aus bestimmten Strukturdaten seines Wohnumlands wie Einkommensniveau und Arbeitslosigkeit werden dann negative Rückschlüsse auf die Bonität des Kreditnehmers gezogen.

Es muss abgewartet werden, ob die in Kraft getretenen Gesetzesänderungen die dargestellten Mängel abstellen können. Weitgehend wird dies davon abhängen, ob die Auskunfteien bereit sein werden, ihr Bewertungssystem tatsächlich und grundsätzlich zu reformieren. Dazu würde in erster Linie mehr Transparenz in den Bewertungsgrundlagen und Bewertungsinstrumenten gehören. Nur so wird sich auch mehr Bewertungsgerechtigkeit erreichen lassen.

Wann führt die Bank eine Bonitätsprüfung durch?

Bonitätsprüfungen erfolgen aufgrund der Kreditvergaberichtlinien der Banken mittels ganz bestimmter formalisierter Verfahren. Um sich gegen Insolvenzrisiken und Zahlungsausfälle des Schuldners zu sichern, ist die Bonitätsprüfung bei sämtlichen Kreditkunden die Regel. Das gilt für alle in Betracht kommenden kreditorischen Geschäfte, also für den Abschluss von

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Verstärkt werden jedoch auch Kredite ohne Bonitätsnachweis oder unter Verzicht der Schufa-Auskunft beworben. Interessenten sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass letztlich kein Kreditinstitut bereit sein wird, ohne jeglichen Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit Kredit zu geben und damit das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalles ohne weiteres auf sich zu nehmen. Der Kreditantragsteller sollte sich deshalb im Vorfeld genau über den Kreditanbieter informieren. Häufig zahlt er für den Schufa-freien Kredit exorbitante Kreditzinsen oder gerät an einen Kreditvermittler, der sich seine Dienste mit hohen Provisionen entlohnen lässt.

Grundsätzlich gilt, dass Kredite nicht ohne Bonität ausgereicht werden! Wenn Kredite ohne Schufa-Prüfung angepriesen werden, besagt dies nicht vielmehr, als dass das Kreditinstitut bei dieser Auskunftei keine Erkundigungen einzieht. Es bedeutet mitnichten, dass es einen Kredit ohne nachgewiesene Kreditwürdigkeit vergibt. Der Kreditantragsteller muss seine Bonität in diesem Fall jedenfalls durch den Nachweis eines regulären Beschäftigungsverhältnisses und fester Einkünfte unter Beweis stellen. Regelmäßig wird bei solchen Krediten ohne vorherige Auskunftseinholung zudem eine Lohnpfändungsklausel wirksamer Vertragsbestandteil. Sie dient der Absicherung des Kreditinstituts. Erfolgt keine vertragsgemäße Kredittilgung, wird die Bank umgehend die Lohnpfändung ausbringen und den pfändbaren Einkommensanteil einziehen.

Einfluss der Bonität auf Höhe der Kreditzinsen

Das Kreditausfallrisiko der Bank wird in jedem Einzelfall unter Zugrundelegung der jeweils maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Bonität des Kreditnehmers berechnet. Daher werden die Kreditzinskonditionen dem jeweiligen Kreditrisiko angepasst. Das bedeutet, dass die Kreditzinsen umso günstiger ausfallen, je besser die Bonität des Kreditnehmers von der Bank beurteilt wird. Die Banken weisen diesen Zusammenhang im Rahmen der Bewerbung ihrer Kreditprodukte auch aus. Neben der üblichen Angabe des günstigsten Zinssatzes findet sich regelmäßig der Hinweis darauf, dass der Kreditzins bonitätsabhängig ist.

Verschlechterung der Bonität während der Kreditlaufzeit

Die stete Überwachung der Schuldnerbonität während der Kreditlaufzeit gehört zum üblichen bankeninternen Instrumentarium der Kreditrisikosteuerung. Turnusmäßig werden deshalb von den Kreditinstituten Bonitätsüberprüfungen bei laufenden Krediten durchgeführt. Die interne Bonitätsüberwachung – auch „Monitoring“ genannt – behält insbesondere das Kontoverhalten des Kreditnehmers im Auge, wenn er zugleich Bestandskunde des Kreditinstituts ist. Hierzu zählt beispielsweise, ob das Konto im Minus geführt, und wenn ja, über welchen Zeitraum das geschieht. Auch die fristgerechte Begleichung von Rechnungen kann als Indikator in Betracht kommen. Regelmäßig führen Kontopfändungsmaßnahmen zu erheblichen Herabstufungen der Kundenbonität.

Tritt eine solche Bonitätsverschlechterung während des laufenden Kredits auf, bedeutet das allerdings nicht, dass das Kreditinstitut in Anbetracht des aus ihrer Sicht nunmehr gestiegenen Ausfallrisikos ohne weiteres die Kreditzinsen anheben könnte. Liegt dem Kreditvertrag eine Festzinsvereinbarung zugrunde, scheidet eine Zinserhöhung durch die Bank ohnehin aus, weil sie sich vertraglich darauf festgelegt hat, hiervon innerhalb der Zinsbindungsfrist abzusehen.

Eine Kreditzinsanhebung infolge abnehmender Bonität ist deshalb grundsätzlich nur möglich, wenn der Kreditvertrag eine

  • Zinsanpassungsklausel

enthält, die eine Kreditzinserhöhung ausdrücklich zulässt. Mittels der Zinsanpassungsklauseln halten Banken sich in der Kreditpraxis die Option offen, bei veränderter Risikoeinschätzung eine Neubewertung der konkreten Situation vorzunehmen und durch variable Zinsanpassung das gestiegene Risiko wirtschaftlich abzusichern.

Eine bonitätsorientierte Kreditzinsanpassung während der Vertragslaufzeit erfolgt demgemäß über die Vereinbarung von Zinsanpassungsklauseln in den Kreditbedingungen des Vertrages.

Vertragstechnisch können solche Klauseln insbesondere als

  • Klauseln mit einseitigem Leistungsbestimmungsrecht
  • Neuverhandlungsklauseln
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ausgestaltet sein.

Haben sich die Parteien auf eine Neuverhandlungsklausel geeinigt, sind sie verpflichtet, eine Vertragsanpassung im Wege einvernehmlicher Vereinbarung zu suchen.

Bei der in der Praxis vorherrschenden Klausel mit einseitigem Leistungsbestimmungsrecht ist die Bank befugt, die kreditvertragliche Regelung (hier die Kreditzinshöhe) unter bestimmten Bedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern (§ 315 BGB). Die Bank kann von diesem Recht durch Erklärung gegenüber dem Kreditnehmer Gebrauch machen. Zeigt dieser sich mit der konkreten Zinsanpassung nicht einverstanden, ist letztlich der Weg zum Gericht eröffnet, das anstelle der Bank die Ausübung des billigen Ermessens vornimmt.

Bonität als Indikator für Kreditwürdigkeit

Im täglichen Massengeschäft der Kreditvergabe kommen die Banken ohne standardisierte Bewertungsverfahren zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden kaum aus. Trotz aller Anfechtbarkeit bei der Wahl einzelner Methoden und Mittel liefert die Bonitätsprüfung einigermaßen verlässliche Anhaltspunkte zur Bestimmung der Kreditwürdigkeit. Sie gibt der Bank Daten und Fakten als Entscheidungskriterien an die Hand, die es ihr ermöglichen, die Ausfallwahrscheinlichkeit in etwa objektiv zu prognostizieren. Solange der Gesetzgeber kein besseres Instrument für die private Kreditwirtschaft bereitstellt, wird die Bonitätsprüfung in ihrer bisherigen Form deshalb auch in Zukunft unumgänglich sein.

Damit ist andererseits keineswegs gesagt, dass die im Einzelfall ermittelte Bonität tatsächlich ein realistisches Abbild der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Kreditnehmers liefert. Die zuvor dargestellten methodischen Mängel haben gezeigt, dass die Ermittlung der Bonität vielfach von Unberechenbarkeiten und Zufälligkeiten abhängt, die sich dem Einfluss des Kreditnehmers völlig entziehen. So kann es passieren, dass ein Kreditantragsteller wegen Umständen eine Reduzierung seiner Kreditwürdigkeit hinnehmen muss, die in keiner direkten Beziehung zu ihm selbst stehen. Das liegt zuletzt an den systembedingten Unzulänglichkeiten und Fehlleistungen des herkömmlichen „Scoring“.

Bonität – aktueller Wert oder Prognose für die Zukunft

Die Bonitätsprüfung selbst stellt eine Zukunftsprognose auf der Grundlage von vergangenen und gegenwärtigen Daten des Kreditnehmers dar. Die zugrunde liegenden Bewertungen der persönlichen und wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit sollen ein Wahrscheinlichkeitsurteil über das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ermöglichen.

Das Ergebnis der Bonitätsprüfung ist daher kein statischer und fester Wert, der ausschließlich die augenblickliche Situation des Kreditnehmers wiedergibt. Unter Würdigung beispielsweise der bisherigen Zahlungsmoral und sonstiger Bezugsgrößen sollen die aktuellen Erhebungen einen Schluss auf die mutmaßliche künftige wirtschaftliche Entwicklung in den Verhältnissen des Kreditnehmers gestatten.

Gerade weil die Bonität kein feststehender Wert ist und Veränderungen unterliegen kann, ist ihre Fortentwicklung während der Kreditlaufzeit an die Instrumente der Bonitätsüberwachung gekoppelt. Das macht deutlich, dass die Bonität als eine Art veränderlicher Momentaufnahme bezeichnet werden kann, die der Bank eine permanente Neujustierung der Risikolage erlaubt.

Unterlagen zur Bonitätsermittlung

Der Kreditantragsteller hat der Bank zunächst zur Feststellung seiner persönlichen Bonität folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis über das Bestehen eines regulären Beschäftigungsverhältnisses
  • gegebenenfalls Nachweis über berufliche Qualifikationen

Für die wirtschaftliche Bonitätsprüfung sind beizubringen

  • Nachweis zur Höhe von Einkommen bei Arbeitnehmern und Beamten
  • Jahressteuerbescheinigung oder betriebswirtschaftliche Einkommensabrechung bei Selbständigen
  • Nachweise zur Höhe laufender Ausgaben wie Miete
  • Nachweise zu Bestand und Höhe von Schulden
  • gegebenenfalls Nachweis über Vermögen

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