Jedem Girokonto-Inhaber kann es passieren, dass unrechtmäßig Geld von diesem Konto abgebucht wird. Denn die Banken sind grundsätzlich dazu verpflichtet, jede Lastschrift zunächst einmal auszuführen. Die überweisende Bank kontrolliert dabei nicht, ob die Abbuchung rechtmäßig ist.
Doch der geschädigte Bankkunde muss diese unrechtmäßige Abbuchung nicht tatenlos hinnehmen. Er hat die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese Abbuchung einzulegen. In diesem Fall wird eine Rücklastschrift durchgeführt. Das abgebuchte Geld wird dem Kontoinhaber wieder gutgeschrieben. Auf der Gegenseite wird das Konto des Abbuchenden mit eben dieser Summe belastet.
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Kosten der Rücklastschrift
Die Banken dürfen die Kosten für die Ausführung der Rücklastschrift nicht dem Kontoinhaber in Rechnung stellen. Stattdessen muss zunächst einmal der Abbuchende die anfallenden Kosten tragen. Im Falle eines unbegründeten Widerspruchs, falls sich die getätigte Abbuchung später doch als korrekt herausstellt, hat der Abbuchende allerdings einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Kontoinhaber.
Fristen für den Widerspruch
Für den Widerspruch gegen eine unrechtmäßige Abbuchung hat man allerdings nicht unbegrenzt Zeit, sondern muss eine vorgegebene Frist eingehalten. Wie lange diese Frist dauert, hängt davon ab, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt oder nicht. Wenn man dem Abbuchenden eine Einzugsermächtigung erteilt hat, dieser aber nicht den korrekten Betrag abgebucht hat, spricht man auch von einer fehlerhaften Abbuchung. In diesem Fall beträgt die Frist für den Widerspruch sechs Wochen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem dem Kontoinhaber der Rechnungsabschluss zugegangen ist. Je nach Bank erfolgt der Rechnungsabschluss entweder monatlich oder quartalsweise.
Abbuchung ohne Einzugsermächtigung
Sollte allerdings Geld abgebucht werden, ohne dass eine Einzugsermächtigung vorliegt, handelt es sich um eine unautorisierte Abbuchung. In diesem Fall wird die Frist für den Widerspruch auf 13 Monate ausgeweitet. Hier ist allerdings nicht der Zugang des Rechnungsabschlusses, sondern der Zeitpunkt der Kontobelastung maßgeblich für den Beginn der Frist.
Fristen beim SEPA-Lastschriftverfahren
Im Zuge der euroweiten Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs wurde das SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt. Dieses existiert momentan noch parallel zu dem bisher in Deutschland verwendeten Lastschriftverfahren. Beim SEPA-Lastschriftverfahren gilt eine Frist von acht Wochen, innerhalb der man Widerspruch gegen eine fehlerhafte Lastschrift einlegen kann. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kontobelastung.
Bei einer nicht autorisierten Abbuchung gilt auch beim SEPA-Lastschriftverfahren analog zum inländischen Lastschriftverfahren, dass der Widerspruch innerhalb einer Frist von 13 Monaten nach Belastung des Kontos erfolgt sein muss.