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Kapitallebensversicherung

In Deutschland erfreuen sich Lebensversicherungen nach wie vor großer Beleibtheit. Allein im Jahr 2014 wurden in Deutschland über 5,5 Millionen neue Policen abgeschlossen. Eine Variante der Lebensversicherung ist dabei die Kapitallebensversicherung. Nachfolgend erfahren Sie, was genau sich hinter dieser Variante einer Lebensversicherung verbirgt und welche Vor- und Nachteile sie für den Versicherungsnehmer bereithält.

Leistungen der Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Auf der einen Seite handelt es sich bei der Kapitallebensversicherung um ein Anlageprodukt zur langfristigen Kapitalanlage. Auf der anderen Seite sorgt die Risikokomponente gleichzeitig für eine Absicherung der Hinterbliebenen, falls der Versicherungsnehmer versterben sollte.

Leistungen der KLV im Erlebensfall

Wenn der Versicherungsnehmer nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit verstorben ist, erhält er am Ende der Vertragslaufzeit die vereinbarte Garantiesumme. Die Höhe der Garantiesumme wird bereits zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung festgeschrieben. In dieser Garantiesumme ist auf jeden Fall eine gesetzliche garantierte Mindestverzinsung in Höhe von 1,75% enthalten. Die Einhaltung der Mindestverzinsung wird von der Bundesfinanzaufsicht kontrolliert. Es ist aber durchaus möglich, dass die Mindestverzinsung in den kommenden Jahren gesenkt wird. Dies würde dann allerdings nur die nach der Zinsänderung abgeschlossenen Neuverträge betreffen.

Überschussbeteiligung der Kapitallebensversicherung

Darüber hinaus erhält der Versicherungsnehmer am Vertragsende auch noch eine Überschussbeteiligung ausbezahlt. Die Versicherungsgesellschaft investiert die eingenommenen Versicherungsprämien in unterschiedliche Anlageprodukte. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt vom Erfolg dieser Investments ab. Die Deutschen Lebensversicherer schütteten zuletzt im Rahmen der Kapitallebensversicherung im Durschnitt eine Überschussbeteiligung zwischen 4 % und 5 % an ihre Kunden aus.

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Einmalzahlung vs. Rente

Viele Versicherer lassen dem Versicherungsnehmer im Erlebensfall die Wahl, in welcher Form die Erbringung der Versicherungsleistung erfolgen soll. Auf der einen Seite kann der Versicherungsnehmer eine Einmalzahlung wählen. Dann erhält er die komplette Versicherungssumme auf einmal ausbezahlt. Alternativ steht es ihn offen, sich statt der Einmalzahlung für eine monatliche Rente zu entscheiden.

Leistungen im Todesfall

Von den Leistungen in Todesfall profitiert nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern seine Hinterbliebenen. Dazu wird im Versicherungsvertrag ein Begünstigter festgeschrieben.

Wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit versterben sollte, erhält dieser Begünstigte eine vertraglich festgeschriebene Todesfallsumme sofort ausbezahlt. Allerdings ist die Todesfallsumme bei der Kapitallebensversicherung in der Regel wesentlich geringer als bei einer Risikolebensversicherung.

Steuerliche Aspekte der Kapitallebensversicherung

Die Auszahlung der Todesfallleistung erfolgt grundsätzlich steuerfrei. Für die Leistung im Erlebensfall wurde hingen die Steuerfreiheit für alle Neuverträge, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, aufgehoben. Die zu versteuernden Erträge der Kapitallebensversicherung ermittelt man, indem man die am Laufzeitende ausbezahlte Versicherungssumme um die einbezahlten Versicherungsbeiträge reduziert.

Steuerbegünstigung der Kapitallebensversicherung

Für alle Verträge, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen gilt aber immerhin noch eine Steuerbegünstigung. Um in den Genuss dieser Steuerbegünstigung zu gelangen, müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Versicherungsvertrag mindestens zwölf Jahre laufen. Zum anderen darf die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erfolgen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Erträge der Kapitallebensversicherung nur zur Hälfte versteuert werden. Bei der Besteuerung ist der persönliche Steuersatz des Versicherungsnehmers anzuwenden. Die im Jahr 2009 eingeführte Abgeltungssteuer kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung.

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Sollten die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung allerdings nicht erfüllt sein, muss der Versicherungsnehmer die kompletten Erträge aus der Kapitallebensversicherung versteuern. In diesem Fall kommt jedoch der Abgeltungssatz in Höhe von 25 % anstelle des persönlichen Steuersatzes zur Anwendung.

Beiträge zur Kapitallebensversicherung

Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind relativ frei gestaltbar. Es gilt dabei grundsätzlich je höher die gezahlten Beiträge sind, desto höher fällt später natürlich auch die Garantieleistung der Versicherung aus. Diesbezüglich kann man die Kapitallebensversicherung auch mit einem Sparplan vergleichen.

Dabei sollte man die Beitragshöhe so wählen, dass man auch dauerhaft in der Lage ist, die regelmäßig anfallenden Beiträge finanziell zu stemmen. Schließlich läuft die Ansparphase der Kapitallebensversicherung über sehr viele Jahre. Im Notfall bieten die Versicherer aber auch an, die Beitragszahlung für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.

Dynamische Beitragsgestaltung

Im Rahmen der Kapitallebensversicherung wird sehr gerne auf eine dynamische Beitragsgestaltung zurückgegriffen. Darunter versteht man die automatische Anhebung der Beträge in regelmäßigen zeitlichen Abständen. So kann man beispielsweise vereinbaren, dass die Beiträge zur Kapitallebensversicherung jährlich um 5 % steigen sollen.

Schutz der einbezahlten Beiträge

Die Kapitallebensversicherung kann vor allem mit der Sicherheit der Geldanlage punkten. Die Gefahr eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals kann nahezu ausgeschlossen werden. Der Versicherungsnehmer muss nicht befürchten, dass er im Falle einer Insolvenz der Versicherungsgesellschaft seine über Jahre angesparten Beiträge abschreiben muss.

Denn die deutsche Versicherungswirtschaft hat gemeinsam die Protektor Lebensversicherungs-AG ins Leben gerufen. Diese ist vergleichbar mit der Einlagensicherung der deutschen Banken. Dadurch treten die Versicherungsunternehmen im Falle einer Insolvenz eines ihrer Mitglieder gemeinschaftlich für den entstanden Schaden ein.

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Mangelnde Flexibilität der Kapitallebensversicherung

Der größte Nachteil der Kapitallebensversicherung ist in der fehlenden Flexibilität zu sehen. Der Versicherungsnehmer muss zunächst über viele Jahre Beiträge einzahlen und erhält, sofern er nicht vorher verstirbt, erst zum Ende der Vertragslaufzeit Zugriff auf sein angespartes Kapital. Wer von den steuerlichen Vergünstigungen bei der Kapitallebensversicherung profitieren will, muss sogar bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs auf die Auszahlung seiner Ersparnisse warten.

Es besteht zwar die Möglichkeit einer Kündigung der Lebensversicherung, wenn der Versicherungsnehmer vorzeitig das Geld aus der Lebensversicherung benötigt. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert der Versicherung erstattet. Dabei muss er allerdings vor allem in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss erheblich Abschläge in Kauf nehmen. Als Alternative zur Kündigung kann man auch versuchen, die Versicherungspolice auf dem Zweitmarkt zu veräußern.

Für wen eignet sich eine Kapitallebensversicherung?

Die Kapitallebensversicherung ist vor allem für konservative Anleger, die auf der Suche nach einer sicheren Altersvorsorge sind, geeignet. Die Funktion der Geldanlage steht bei diesem Versicherungsprodukt ganz klar im Vordergrund im Vergleich zur Risikoabsicherung. Daher sollten Versicherungsnehmer die mit der Lebensversicherung in erster Linie für ihre Angehörigen im Falle ihres Todes sorgen wollen, besser zu einer Risikolebensversicherung greifen.

Darüber hinaus besteht als Alternative zur kombinierten Kapitallebensversicherung grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Risikoabsicherung und die Altersvorsorge zu trennen. Dementsprechend kann man dann anstelle der Kapitallebensversicherung auf zwei verschiedene Produkte für Geldanlage und Hinterbliebenenschutz zurückzugreifen.

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