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Rückstufungstabelle

Lässt man die Autoversicherung einen Schaden regulieren, ganz gleich ob Haftpflicht– oder Vollkasko-Schaden, erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklassen bzw. man verliert wertvolle Schadenfreiheitsrabatte, die sich unmittelbar auf den Beitragssatz zur Kfz-Versicherung auswirken. Eine solche Rückstufung erfolgt grundsätzlich unabhängig von der gemeldeten Schadenshöhe.

Für die Rückstufung wird eine sogenannte Rückstufungstabelle herangezogen, die anzeigt, um wie viele Schadenfreiheitsklassen Versicherungsnehmer zurückfallen, wenn sie der Autoversicherung einen Vollkasko oder Haftpflicht-Schaden melden. Dabei ist jeder Schadenfreiheitsklasse in der Rückstufungstabelle eine feste Größe, die neue SF-Klasse, zugeordnet, die sich anhand der Anzahl gemeldeter Schäden ergibt. Um es vorweg zu nehmen, bei vier und mehr Schäden hat man den Tiefpunkt der Rückstufungstabelle erreicht und zahlt sowohl bei Vollkasko als auch Haftpflicht den höchsten Beitragssatz.

Zwar haben die einzelnen Autoversicherungen eigene Haftpflicht und Vollkasko Rückstufungstabellen, jedoch ergeben sich zwischen den Versicherern nur geringfügige Unterschiede. Nachfolgend ein Beispiel einer solchen Rückstufungstabelle.

Rückstufungstabelle für Schadenfreiheitsklassen

  Haftpflicht Vollkasko
Anzahl Schäden 1 2 3 4+ 1 2 3 4+
Klasse vor Rückstufung Klasse nach Rückstufung
SF 25 SF 12 SF 4 SF 1 M SF 19 SF 9 SF 3 M
SF 24 SF 11 SF 15 SF 8
SF 23 SF 10
SF 22 SF 14
SF 21 SF 13 SF 7
SF 20 SF 9 SF 3 SF 1/2 SF 12 SF 6  SF 2
SF 19 SF 11 SF 5 SF 1
SF 18 SF 7 SF 10
SF 17 SF 2 SF 9
SF 16 SF 6 SF 4
SF 15
SF 14 SF 8
SF 13 SF 5 SF 3 SF 1/2
SF 12 SF 1 S SF 7
SF 11 SF 6 SF 2
SF 10 SF 4
SF 9 SF 5
SF 8 SF 4 SF 1 0
SF 7 SF 3 SF 1/2 0
SF 6 SF 3 SF 1/2 M
SF 5 SF 2 SF 2
SF 4 0
SF 3  SF 1 S M SF 1
SF 2 SF 1/2 M
SF 1 S M SF 1/2
SF 1/2 0
S M
0 M
M

Quelle: Württembergische, Pkw Privat- und Gewerbetarif „Kompaktschutz“, Stand 08/2010 – alle Angaben ohne Gewähr

Lesetipp  Schadenfreiheitsklassen

Rechenbeispiel für die Folgen einer Rückstufung (Haftpflicht oder Vollkasko)

Nachfolgendes Beispiel zeigt eine fiktive Beitragsentwicklung für 5 Folgejahre (ohne weitere Schäden), einmal mit Schadensmeldung und einmal ohne. Die Basisdaten dafür sind:

  • 100% Beitragssatz entsprechen 1.000 EUR
  • aktuelle SF-Klasse ist 6, entspricht 60% Beitragssatz
  • bei Schadensmeldung Rückstufung von SF-6 auf SF-3
  ohne Schadenanzeige mit Schadenanzeige
  Klasse Beitrags-
satz
Prämie Klasse Beitrags
satz
Prämie
1. Folgejahr SF 7 60% 600€ SF 3 80% 800€
2. Folgejahr SF 8 55% 550€ SF 4 70% 700€
3. Folgejahr SF 9 50% 500€ SF 5 65% 650€
4. Folgejahr SF 10 50% 500€ SF 6 60% 600€
5. Folgejahr SF 11 45% 450€ SF 7 60% 600€
Beiträge ges.     2.600€     3.350€
Mehrkosten           -750€

Diese Tabelle könnte man noch weiter fortführen. Bis die Schadenfreiheitsklassen und Beitragssätze wieder angeglichen sind, können mitunter Jahre vergehen und Tausende Euro an Mehrkosten entstehen. Da die Rückstufung sowohl in der Haftpflicht als auch Vollkasko unabhängig von der Höhe des zu regulierenden Schadens erfolgt, sollte man die Autoversicherung nicht mit Kleinigkeiten, wie Kratzern oder Dellen für wenige hundert Euro, behelligen. Auch wenn es weh tut, sollten solche „Bagatellschäden“ aus der eigenen Tasche finanziert werden. Ihr Geldbeutel wird es Ihnen langfristig danken.

Schadenfreiheitsklasse trotz Schaden behalten

Autoversicherer bieten einige Möglichkeiten, wie man als Versicherungsnehmer trotz Schaden die Schadenfreiheitsklasse behalten kann oder dass sich zumindest der Beitrag nicht erhöht.

Rabattretter

Einen Rabattratter bieten einige Autoversicherer als freiwillige Serviceleistung ohne Aufpreis an. Dieser sorgt dafür, dass im Falle eines gemeldeten Schadens der Beitragssatz trotz Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse gleich bleibt.

In der Regel gilt dieser Rabattretter nur für Fahrer ab der SF-Klasse 25, bei einigen Versicherungen auch erst ab SF-28 oder SF-30. Diese Versicherungsnehmer werden im Falle einer Schadensmeldung nur geringfügig zurückgestuft, innerhalb des gleichen Beitragssatzes.

Lesetipp  Kfz-Vollkasko

Beispiel

Ein Autofahrer in der SF-25 (30% Beitragssatz) meldet der Autoversicherung einen Haftpflicht-Schaden. Anhand obiger Rückstufungstabelle wäre die Rückstufung in SF-12 (40% Beitragssatz) die Folge. Über den Rabattretter erfolgt die Rückstufung jedoch „nur“ in SF-22 (30% Beitragssatz), was keine Auswirkungen auf die Versicherungsprämie hat.

Einen solchen Freiversuch ohne finanzielle Folgen hat ein Autofahrer in der Regel nur ein mal. Ein weiterer gemeldeter Schaden führt zur regulären Rückstufung nach Tabelle, was einen erhöhten Beitrag zur Autoversicherung nach sich zieht.

Rabattschutz

Alternativ zum Rabattretter bieten einige Versicherungsgesellschaften einen Rabattschutz als kostenpflichtige Zusatzleistung an.  Die Kosten dafür werden prozentual von der Versicherungsprämie berechnet. Über den Rabattschutz erfolgt keine Rückstufung der SF-Klasse trotz Schadensmeldung. Ändert sich dank ausbleibender Rückstufung der Schadenfreiheitsrabatt nicht, erhöht sich weder Beitragssatz noch Versicherungsprämie.

Abhängig vom Autoversicherer kann der Rabattschutz sich von einem Schaden je Kalenderjahr bis hin zu drei Schäden je Versicherungsvertrag erstrecken und kann bereits ab SF-4 in Anspruch genommen werden. Allerdings kann es auch mal vorkommen, dass bestimmte Fahrer(gruppen) ausgeschlossen werden.

Wichtig

Der Rabattschutz muss zum Zeitpunkt eines Schadens bereits bestehen. Kommt es zu einem Schaden und droht eine Rückstufung nach regulärer Rückstufungstabelle, hat der Fahrer kein Wahlrecht und kann den Rabattschutz nicht nachträglich „buchen“.

Wann rechnet sich der Rabattschutz als Zusatzoption?

Plump gesagt, wenn man ihn braucht, da ein Schaden gemeldet werden muss. Jedoch sollte diese Zusatzoption nicht um jeden Preis in Anspruch genommen werden. In der Regel fährt niemand Autoscouter im Straßenverkehr, so dass Unfälle nicht planbar sind. Die Kosten für den Rabattschutz sollten also in einem gesunden Verhältnis stehen zu den Folgen eines möglichen Unfalls.

Befand man sich in einer hohen SF-Klasse und hat bereits eine Rückstufung hinter sich, sollte man sich diese Option ebenfalls ansehen.

Lesetipp  Wildunfall - was tun und wer zahlt Schaden?

Rabattretter und Rabattschutz bei Versicherungswechsel

Sowohl Rabattretter als auch Rabattschutz sind „fiktive“ Schadenfreiheitsrabatte und

  • werden bei einem Versicherungswechsel nicht übernommen.

Die neue Autoversicherung stuft die Schadenffreiheitsklassen für Haftpflicht und Vollkasko nach den tatsächlich erfahrenen Schadenfreiheitsklassen ein. Nach obigen Beispiel zum Rabattretter würde der Fahrer bei der neuen Autoversicherung also in SF-12 mit 40% eingestuft werden anstatt in SF-22 mit 30% Beitragssatz. Diesen Umstand sollte man bei einem freiwilligen Kfz-Versicherungswechsel unbedingt berücksichtigen und die Mehrkosten im Autoversicherungsvergleich beachten.

Rückkauf des Schadens

Die Pflicht, der Autoversicherung einen Schaden zu melden, besteht grundsätzlich nicht. Man kann als Versicherungsnehmer auch einen Schaden selbst tragen. Hat man der Kfz-Versicherung aber einen Vollkasko- oder Haftplicht-Schaden gemeldet, sinkt der Schadenfreiheitsrabatt und steigt der Beitragssatz. Zahlreiche Kfz-Versicherungen bieten den Versicherungsnehmern jedoch an, auch einen bereits durch die Versicherung regulierten schaden „zurückzukaufen“. Dies ist in der Regel bis zu einem halben Jahr nach Schadensregulierung möglich. Macht der Versicherungsnehmer vom Rückkauf des Schadens Gebrauch, hat er aus Versicherungssicht eine weisse Weste und die Schadenfreiheitsklassen werden nicht negativ beeinflusst.

Mehrere Schäden

Muss die Kfz-Versicherung innerhalb des Zeitfensters, in dem ein Schaden-Rückkauf möglich ist, etwa zwei Schäden regulieren, sollte man es in Betracht ziehen, den geringeren Schaden selbst zu tragen, damit die Rückstufung der Schdenfreiheitsklassen nicht so hart ausfällt.

Ganz gleich, ob ein oder mehrere Schäden zu regulieren sind, bevor man einen Schaden-Rückkauf in Erwägung zieht, sollte man rechnen und prüfen, wie sich die Rückstufung der Schadenfreiheitsrabatte auf die zukünftigen Beiträge auswirkt und dazu die Kosten der Schäden in Relation setzten. Dabei darf man sich nicht nur den Beitrag des Folgejahres konzentrieren, da eine Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen langjährige Folgen für den Geldbeutel haben kann.

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