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Schadenrückkauf

Die Kfz-Versicherung schützt im Falle eines Schadens auf vielfältige Weise. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung haben die Autofahrer die Möglichkeit sich zusätzlich durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung weiter abzusichern.

Übernimmt die Versicherung im Falle eines Schadens die Kosten, kann es für den Versicherungsnehmer teuer werden. In der Kfz-Haftpflicht kann der Schaden unter bestimmten Voraussetzungen zurückgekauft werden. Im Falle eines Vollkaskoschadens ist ein Schadenrückkauf in aller Regel nicht ratsam, während in der Teilkasko diese Möglichkeit nicht besteht.

Was bedeutet der Schadenrückkauf?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung gibt es ein ausgereiftes Schadenfreiheitsrabattsystem. In diesem System wird jedes unfallfreie Jahr als sogenannter Schadenfreiheitsrabatt gezählt. Je mehr schadenfreie Jahre gesammelt wurden, desto günstiger wird in der Regel die Versicherungsprämie.

Ebenso wie die schadenfreien Jahre wirken sich jedoch auch selbst verschuldete Schäden auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Für einen belastenden, also von der Versicherung bezahlten, Schaden werden dem Versicherungsnehmer im Folgejahr des Schadensfalles einige seiner gesammelten schadenfreien Jahre vom Schadenfreiheitsrabatt abgezogen. Dieses Verfahren wird auch Rückstufung nach Schadensfall genannt. (siehe Rückstufungstabelle)

Was bedeutet die Rückstufung für einen Versicherten?

Die Rückstufung aufgrund eines Schadens bedeutet in aller Regel eine Erhöhung der Versicherungsprämie. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Versicherungsnehmer jedoch die Möglichkeit, den Schaden nachträglich selbst zu zahlen und damit von der Versicherung zurückzukaufen. Dieses Verfahren wird Schadenrückkauf genannt. So kann im Zweifelsfall die Rückstufung nach einem Schadensfall umgangen werden, sodass sich der Schaden nicht negativ auf die Versicherungsprämie auswirkt.

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Schadenrückkauf ist nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Ein Schadenrückkauf kann nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen. In der Teilkaskoversicherung gibt es kein Schadenfreiheitsrabattsystem. Das bedeutet, dass der Versicherungsbeitrag für die Teilkaskoversicherung immer zu 100 Prozent berechnet wird. Daher wirken sich Schäden auch nicht negativ auf die Versicherungsprämie aus. Ein Schadenrückauf wäre daher nicht sinnvoll und wird deshalb auch nicht angeboten.

In der Vollkaskoversicherung gibt es genau wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Schadenfreiheitsrabattsystem. Da die Vollkaskoversicherung jedoch eine freiwillige Versicherung ist, kann jeder Versicherungsnehmer nach einem Schaden selbst entscheiden, ob die Versicherung diesen Schaden tragen soll oder nicht. Einen nachträglichen Schadenrückkauf gibt es deshalb im Normalfall nicht. Nach einem Vollkaskoschaden ist es daher ratsam gut zu überlegen, ob der Schaden durch die Versicherung reguliert werden soll, oder ob es vielleicht sinnvoll ist, den Schaden trotz bestehendem Vollkaskoschutz selbst zu tragen. Hat die Versicherung den Schaden einmal bezahlt, kommt es im Folgejahr auch zu einer Rückstufung.

Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung hat ein Schaden im Folgejahr eine Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen zur Folge. Der Versicherungsbeitrag erhöht sich nach der Rückstufung unabhängig von der Schadenshöhe gleichermaßen. Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt Schäden, die durch das versicherte Fahrzeug Dritten zugefügt werden. Daher muss ein Haftpflichtschaden auch umgehend bei der Versicherung gemeldet werden. Um den Versicherten nach kleinen Schäden dennoch die Möglichkeit zu geben, den vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten und damit eine Erhöhung der Versicherungsprämie zu umgehen, gibt es in der Kfz-Haftpflicht die Möglichkeit des Schadenrückkaufs.

Wann kann ein Haftpflichtschaden zurückgekauft werden?

Ein Schaden kann innerhalb von 6 Monaten nach Schließung der Schadenakte vom Versicherungsnehmer zurückgekauft werden. Sofern der Versicherungsnehmer einen Rückkauf wünscht, ist jede Versicherung dazu verpflichtet, diesem Wunsch stattzugeben.

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Wann lohnt sich ein Schadenrückkauf?

Ganz allgemein kann es sich bei kleinen Schäden mit geringen Kosten durchaus lohnen den Schaden selbst zu tragen und damit eine Rückstufung zu verhindern. Es gibt jedoch keine pauschale Schadenssumme, bis zu der sich ein Schadenrückkauf lohnt. Die Kostenhöhe bis zu der es sich lohnt den Schaden zurückzukaufen, hängt vielmehr immer vom bereits vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ab. Wer sich also mit dem Gedanken trägt einen Haftpflichtschaden zurückzukaufen, sollte daher bei der Versicherung nach dem sogenannten Prämienmehraufwand fragen.

Was bedeutet Prämienmehraufwand?

Der Prämienmehraufwand gibt an, bis zu welcher Summe es sich lohnt einen Schaden zurückzukaufen. Dabei berechnet die Versicherung die zu erwartenden höheren Versicherungsbeiträgen bis zu dem Zeitpunkt, bis die bisherige SF-Klasse wieder erreicht ist und vergleicht diese Summe im Anschluss daran mit der Schadensumme.

Versicherungen mit einem guten Kundenservice weisen ihre Kunden von sich aus nach der Schadensabwicklung auf die Rückkaufmöglichkeit und diesen Service hin.

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