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Kfz-Teilkasko

Die Teilkasko ist eine Kfz-Versicherung zur Absicherung von Schäden, die am Auto des Versicherungsnehmers entstehen. Unter den Kaskoversicherungen ist sie die kostengünstigere Autoversicherung, die im Gegenzug allerdings nur einen geringeren Versicherungsschutz beinhaltet. Von der Teilkaskoversicherung werden vornehmlich der Diebstahl des Fahrzeugs sowie Schäden, die durch ein Unwetter entstanden sind, erfasst. Der Abschluss einer Teilkasko erfolgt – im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht – immer auf freiwilliger Basis.

Wann ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll?

Bei der Entscheidung, ob der Abschluss einer Teilkaskoversicherung lohnenswert ist, sollte der Versicherungsnehmer vor allem den Restwert des zu versichernden Fahrzeugs berücksichtigen. Als Faustformel wird häufig angeführt, dass bei einem Fahrzeug ab einem Alter von ca. fünf Jahren, aufgrund des gefallenen Restwerts der Wechsel von der Vollkasko zur Teilkasko sinnvoll wird. In den Folgejahren ist dann bei Fahrzeugen mit nur noch sehr geringem Restwert überlegenswert, gänzlich auf eine Kaskoversicherung zu verzichten.

Differenz zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Sinnvoll ist es vor dem Abschluss einer Teilkaskoversicherung auch einmal die Differenz zur Vollkaskoversicherung ausrechnen zu lassen. Je nachdem welche Typklasse und Schadenfreiheitsklasse zugrunde gelegt werden, kann die Beitragsdifferenz zwischen beiden Versicherungen verhältnismäßig gering ausfallen. Dann lohnt es sich auf jeden Fall, über den erweiterten Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung nachzudenken.

Welche Schäden werden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt?

Folgende Schadenarten sind im Versicherungsschutz der Kfz-Teilkaskoversicherung enthalten:

  • Brand
  • Diebstahl (inkl. mitversicherter Fahrzeugteile)
  • Elementarschäden
  • Haarwildunfälle
  • Schäden durch Marderbisse
  • Schmorschäden
  • Glasbruchschäden
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Welche Schäden werden nicht von der Teilkaskoversicherung abgedeckt?

Wenn durch einen selbstverschuldeten Unfall Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstehen, fällt dies nicht unter den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung. Ebenso wenig erfolgt eine Schadensregulierung durch die Teilkaskoversicherung bei Schäden am Fahrzeug infolge von Vandalismus.

Leistungseinschränkung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich denn Schadensfall herbeigeführt hat, muss die Versicherung gemäß § 81 Abs. 1 VVG den entstandenen Schaden nicht übernehmen. Der Nachweis eines Vorsatzes obliegt dem Versicherer.

Beim Vorliegen von grober Fahrlässigkeit gilt, dass der Versicherer den entstanden Schaden nur anteilig übernehmen muss. In welchem Umfang eine Schadensregulierung durch die Versicherung zu erfolgen hat, richtet sich nach dem Grad der Verschuldung.

In vielen Versicherungsverträgen ist jedoch ein spezieller Passus enthalten. Gemäß diesem verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft, auf eine Einrede wegen grober Fahrlässigkeit zu verzichten. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit keine anteilige Kürzung der Versicherungsleistung befürchten.

Höhe der Versicherungsleistungen

Wenn das Auto des Versicherungsnehmers einen Schaden, der unter den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung fällt, hat, so muss die Versicherungsgesellschaft normalerweise sämtliche Kosten, die für die Instandsetzung des Fahrzeugs anfallen, übernehmen. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass sich eine Instandsetzung des beschädigten Fahrzeugs entweder wirtschaftlich nicht lohnt oder es technisch nicht möglich ist. Dann liegt ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden vor. In diesem Fall zahlt die Teilkaskoversicherung dem Versicherungsnehmer den Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeugs aus.

Totalschaden bei Neufahrzeugen

Gerade in den ersten Jahren nach der Anschaffung unterliegen Neuwagen einem sehr hohen Wertverlust. Wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt einen Totalschaden erleidet, wäre eine Begrenzung der Versicherungsleistung auf den Wiederbeschaffungswert mit erheblichen Einbußen für den Fahrzeugbesitzer verbunden. Deshalb verpflichten sich die Versicherungsunternehmen, innerhalb eines vertraglich festgelegten Zeitraums nach der Anschaffung eines Neuwagens bei einem Totalschaden den Neuwert des Fahrzeugs zu erstatten. Dieser Zeitraum liegt je nach Versicherungsgesellschaft zwischen drei und 18 Monaten.

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Beiträge zur Teilkasko

Die beiden Faktoren, die die Höhe der Versicherungsprämie maßgeblich bestimmen, sind die Typklasse und die Regionalklasse. Je nachdem wie oft bei einem bestimmten Fahrzeugmodell in der Vergangenheit Teilkaskoschäden aufgetreten sind, erfolgt die Zuordnung zu einer teuren oder günstigen Typklasse. Bei den Regionalklassen erfolgte die Einteilung danach, wie häufig Teilkaskoschäden in der Vergangenheit in einem bestimmten Zulassungsbezirk aufgetreten sind. Da die Einteilung der Regional- und Typklassen anhand von statischen Daten erfolgt, wird jedes Jahr zum 1. Oktober eine Neuberechnung vorgenommen.

Zusätzliche Rabatte

Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Einflussfaktoren, die je nach Versicherungsgesellschaft einen zusätzlichen Rabatt auf die Versicherungsprämie bewirken:

  • Begrenzung der jährlichen Fahrleistung
  • Nur Fahrer über 23 Jahren
  • Einzelfahrerrabatt
  • Garage vorhanden
  • Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • Erstzulassung

Keine Schadenfreiheitsklassen

In der Teilkaskoversicherung existieren keine Schadenfreiheitsklassen. Der Beitragssatz liegt unabhängig von der Anzahl der schadenfreien Jahre stets bei 100 %. Daher muss der Versicherungsnehmer auch keine Beitragserhöhung infolge eines gemeldeten Schadenfalls befürchten.

Selbstbeteiligung in der Teilkasko

Beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Dadurch lässt sich die Versicherungsprämie teilweise erheblich reduzieren. Auf der Gegenseite aber muss der Versicherte bei jedem anfallenden Schadensfall die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung selbst tragen. Nur die Kosten, die darüber hinausgehen, werden vom Versicherer übernommen. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind folgende Selbstbeteiligungen üblich:

  • 150 Euro
  • 300 Euro
  • 500 Euro

Ersparnis durch SB bei der Teilkasko

Ein aktueller Vergleich hat gezeigt, dass sich bei der Teilkaskoversicherung durch eine Selbstbeteiligung von 150 Euro durchschnittlich 17% sparen lassen. Wenn die Selbstbeteiligung auf 300 Euro angehoben wird, lassen sich durchschnittlich noch weitere 3% einsparen. Jedoch ist die tatsächliche Ersparnis durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung immer einzelfallabhängig. Deshalb lohnt es sich, die Versicherungsprämie vorab für verschiedene Selbstbeteiligungen ausrechnen zu lassen.

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Reparatur von Glasbruchschäden

Glasbruchschäden sind ebenfalls im Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung enthalten. Hier gehen immer mehr Versicherer dazu über, wenn der Versicherte anstelle des Einbaus einer neuen Glasscheibe die kaputte Glasscheibe reparieren lässt, auf eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers zu verzichten.

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