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Kfz-Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Autoversicherung, die, ergänzend zur Teilkasko, auch für selbstverschuldete, jedoch nicht vorsätzlich verursachte, Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Dabei ist eine Teilkaskoversicherung immer Bestandteil der Vollkasko. Eine Vollkasko ohne Teilkasko ist in der Praxis also nicht möglich.

Wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung ist ratsam, wenn es sich bei dem versicherten Fahrzeug um einen Neu- bzw. Wagen mit hohem Restwert handelt. Zudem empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkasko, wenn das Fahrzeug fremdfinanziert wurde, etwa über einen Autokredit oder das Leasing, damit im Falle eines Falles keine doppelte Kostenbelastung entsteht.

Vollkasko Beitrag ins Verhältnis setzten

Zwei Faktoren sind für die Entscheidung für oder gegen eine Vollkasko wichtig:

  • Restwert des versicherten Fahrzeugs
  • Beitrags-Differenz zur Teilkasko

Restwert

Ob eine Vollkasko lohnenswert ist, hängt in erster Linie vom Restwert des Fahrezeugs ab. Für einen Wagen, der gerade einmal einen Restwert von 2.000 oder 3.000 EUR aufweist, macht es wenig Sinn, jährlich eine Versicherungsprämie von beispielsweise 1.000 EUR zu zahlen. Das steht in keinem Verhältnis.

Differenz zur Teilkasko

Beträgt die Differenz des Beitrages der Kfz-Vollkasko im Vergleich zur Teilkasko nur wenige Euro im Jahr – eventuellen Selbstbehalt unbedingt berücksichtigen – kann man den erweiterten Versicherungsschutz durchaus mal mitnehmen. Hierbei sollte man sich vom Versicherer im Vorfeld einige Kombinationen durchkalkulieren lassen.

Welche Schäden übernimmt die Vollkasko?

Zusätzlich zu den

Schäden, die bereits die Teilkasko reguliert

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl
  • Unwetterschäden (z.B. Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Rehe, Wildschweine)*
  • Marderbisse
  • Schmorschäden an der Verkabelung (z.B. Kurzschluss)
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Schäden durch umstürzende Bäume

kommt die

Vollkasko Versicherung für folgende Schäden auf

  • Schäden durch Vandalismus
  • Schäden durch nicht haftbare Verursacher (z.B. Kinder)
  • Fahrerflucht des Unfallverursachers

*Wildschaden

Kann der Versicherungsnehmer der Autoversicherung nicht glaubhaft machen, dass es sich tatsächlich um einen Wildunfall handelt,  übernimmt die Teilkasko den entstandenen Schaden nicht und es muss ggf. die Vollkaskoversicherung einstehen, was für den Fahrer aufgrund der Schadenfreiheitsrabatte ein Nachteil ist. Aus Sicherheitsgründen sollte man bei einem Wildschaden deshalb die Polizei oder den Förster hinzuziehen.

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Nicht abgesicherte Risiken

Nicht im Versicherungsschutz der Vollkasko enthalten sind dagegen Personenschäden, die der Versicherungsnehmer bei einem selbstverschuldeten Unfall erleidet. Hierfür benötigt er zusätzlich eine private Unfallversicherung.

Vollkasko oder Teilkasko – wer zahlt?

Die Frage, ob die Kosten für einen Schaden durch die Vollkasko oder Teilkasko getragen werden, ergibt sich aus der Zuordnung des Schadens. Ein „oder“ gibt es in diesem Fall nicht. Schäden durch Brand, Glasbruch oder einen Marder werden beispielsweise immer von der Teilkaskoversicherung getragen, Schäden durch etwa Vandalismus übernimmt hingegen immer die Vollkaskoversicherung.

Wie viel erstattet die Vollkasko Autoversicherung?

Verschuldet der Versicherungsnehmer einen Schaden nicht vorsätzlich oder fahrlässig, trägt die Vollkasko Versicherung

  • 100% der Kosten für die Instandsetzung des eigenen Fahrzeuges
  • bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert zum Schadenszeitpunkt
  • bei Totalschaden von Neuwagen (i.d.R. nicht älter als 6 Monate) ggf. Neuwert, wenn vertraglich vereinbart

Totalschaden bzw. Totalverlust

Hier gibt es zwei Arten. Zum einen den technischen Totalschaden, der eintritt, wenn ein Schaden tatsächlich nicht repariert werden kann, etwa aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten. Die zweite Variante, die in der Praxis viel häufiger anzutreffen ist, ist der wirtschaftliche Totalschaden. Dieser liegt vor, wenn die Instandsetzungskosten inklusive Wertminderung und Mehrwertsteuer den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges über einen Händler überschreiten.

Totalschaden bei Neuwagen

Neuwagen verlieren gerade in den ersten Monaten ab Zulassung sehr viel an Wert. Einige Versicherungen bieten daher an, bei einem Totalverlust innerhalb von i.d.R. 6 Monaten den Neuwert des Fehrzeuges zu erstatten. Dieses Leistung muss jedoch vertraglich festgehalten sein.

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Vorsatz ist ein Ausschlusskriterium in der Vollkasko. Wird dem Versicherungsnehmer ein vorsätzliches Herbeiführen eines Schadens nachgewiesen, so muss die Vollkaskoversicherung den

  • Schaden nicht regulieren.

Hat der Versicherungsnehmer hingegen fahrlässig gehandelt, so muss die Versicherung den

  • Schaden zumindest anteilig übernehmen.

Die Quote richtet sich dabei nach dem Ausmaß der Schuld des Versicherungsnehmers. So hat das Landgericht Münster am 20.08.2009 entschieden (Az.: 15 O 141/09), dass die Vollkasko Autoversicherung nach einem Unfall infolge des Überfahrens einer roten Ampel, den Schaden nur zur Hälfte erstatten muss.

Allerdings bieten einige Versicherungsgesellschaften inzwischen an, vertraglich zugunsten des Versicherungsnehmers auf eine Einrede wegen grober Fahrlässigkeit zu verzichten. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit keine quotale Leistungskürzung in Kauf nehmen.

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Pflichten der Versicherungsnehmer bei der Vollkaskoversicherung

Soll es bei der Schadensregulierung durch die Vollkasko Versicherung nicht zu Komplikationen kommen, haben sich Versicherungsnehmer an einige, allgemein gültige Pflichten zu halten:

  • Verwendungszweck des Fahrzeugs muss gesetzeskonform sein
  • unberechtigte Verwendung des Fahrzeugs muss verhindert werden
  • Fahren nur mit Fahrerlaubnis
  • rechtzeitige Schadenanzeige (innerhalb einer Woche)
  • Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs
  • Pflicht zur Schadensminderung

Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflichten hat in der Regel eine Leistungsverweigerung (teilweise oder vollumfänglich) seitens der Vollkaskoversicherung zur Folge.

Beiträge zur Vollkaskoversicherung

Die Höhe der Versicherungsprämie für die Vollkasko berechnen die Versichrerer nach dem wahrscheinlichen Risiko, dass Schäden regulilert werden müssen. In die Berechnung dieser Risikokalkulation fließen folgende Faktoren ein:

  • Fahrzeugtyp (Typklasse)
  • Zulassungsort (Regionalklasse)
  • Alter des Fahrzeugs
  • Abstellort des Fahrzeugs (z.B. Straße oder Garage)
  • Motorisierung des Fahrzeugs
  • jährliche Fahrleistung
  • Alter des Versicherungsnehmers
  • Geschlecht des Versicherungsnehmers
  • Beruf des Versicherungsnehmers (Preisnachlässe für den öffentlichen Dienst)
  • Begrenzung auf bestimmte Fahrer
  • Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg*

* Diese Angabe ist freiwillig. Hat ein Versicherungsnehmer keine Punkte gesammelt, sollte das im Antragsformular vermerkt werden, da die Versicherung dadurch günstiger werden kann. Allerdings kann der Versicherer die Anzahl der Punkte in Flensburg selbst nicht anfragen.

Aus den oben genannten Faktoren errechnet sich ein Regelbeitrag mit einem

  • Beitragssatz von 100%.

Dieser wird zusätzlich durch die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers beeinflusst, und kann sowohl sinken als auch steigen.

Schadenfreiheitsklassen in der Vollkaskoversicherung

Der Basiswert  von 100% bildet dabei die

Die Schadenfreiheitsklasse gibt Auskunft darüber, wie lange ein Autofahrer keinen Schaden über die Versicherung hat regulieren lassen. Mit jedem Jahr ohne Schadensmeldung in der Vollkaskoversicherung steigt die Schadenfreiheitsklasse. Analog dazu sinkt der Beitragssatz des Versicherungsnehmers.

Rechenbeispiel

Bei 6 schadenfreien Jahren befindet sich der Versicherungsnehmer in der SF 6. Der dazugehörige Beitragssatz liegt bei 60%. Ausgehend von 1.000 EUR Versicherungsprämie bei 100%, beträgt der jährliche Versicherungsbeitrag bei 60% Beitragssatz nur noch 600 EUR.

Folgen einer Schadensmeldung in der Vollkasko

Meldet der Versicherungsnehmer einen Vollkasko-Schaden an,

  • erhöht sich im Folgejahr der Beitrag zur Vollkasko, da
  • die Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird.

Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse

Um wie viele Schadenfreiheitsklassen es für den Versicherungsnehmer nach einer Schadensmeldung nach unten geht, hängt von der Versicherung und ihrer

Lesetipp  Kfz-Teilkasko

ab. Zwar können sich die Rückstufungstabellen der Vollkasko-Versicherer unterscheiden, in der Regel weichen sie aber nur in geringem Maße voneinander ab.

Rechenbeispiel

Ausgehend vom obigen Beispiel und der SF-6 (6 Jahre ohne Schaden, 60% Beitragssatz) vor dem Unfall stuft die Autoversicherung den Fahrer nach einer Schadensmeldung bei SF-3  (Beitragssatz 80%) ein. Legt man bei 100% Beitragssatz nun 1.000 EUR Versicherungsprämie zu Grunde, zahlt der Versicherungsnehmer im Folgejahr bei einem Beitragssatz von 80% nun 800 EUR Beitrag zur Vollkasko. Mit dem Folgejahr ist die Geschichte aber noch nicht zu ende. Schließlich muss man sich die Schadenfreiheitsklasse, in der man vor der Schadensanzeige eingestuft wurde, erst wieder mit schadenfreien Jahren „erarbeiten“.

Trotz Schaden keine höheren Vollkasko-Beiträge zahlen

Autoversicherungen halten einige Möglichkeiten bereit, damit Versicherungsnehmer im Falle eines gemeldeten Vollkasko-Schadens nicht mit höheren Beiträgen belastet werden. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den Artikeln zu

Dort finden sich auch weitergehende Berechnungsbeispiele vor.

Selbstbeteiligung in der Vollkasko

Um die Beiträge zur Vollkaskoversicherung günstiger zu halten, kann man beim Abschluss der Autoversicherung freiwillig einen Selbstbehalt angeben, den man

  • je Schaden (nicht je Versicherungsjahr!)

aus eigener Tasche bezahlt. Erst für Kosten, die über diese Selbstbeteiligung hinaus gehen, steht die Vollkaskoversicherung ein.

Die Selbstbeteiligung in der Vollkasko kann

  • 0 EUR
  • 150 EUR
  • 300 EUR
  • 500 EUR
  • 1.000 EUR

betragen. Für welche dieser Varianten man sich entscheidet, liegt beim Versicherungsnehmer.

Wie hoch sollte die Vollkasko Selbstbeteiligung sein?

Ob man sich überhaupt für eine Selbstbeteiligung in der Vollkasko – und wenn ja, in welcher Höhe – entscheiden soll, kann man pauschal nicht sagen. Das hängt hauptsächlich vom Versicherungsbeitrag ab. Zahlt man bei keiner oder 150 EUR Selbstbeteiligung eine Versicherungsprämie in Höhe von 850 EUR und bei 1.000 EUR Selbstbehalt noch 800 EUR im Jahr, macht es natürlich wenig Sinn, die hohe Selbstbeteiligung für die Vollkaskoversicherung zu nehmen. Auf der anderen Seite sollte man jedoch die Schadenfreiheitsklassen nicht außer Acht lassen, da mit jedem gemeldeten Schaden eine Rückstufung erfolgen kann, was zu höheren Versicherungsbeiträgen führt. Liegen nur geringe Schäden vor, kann es sich also auch mal lohnen, diese komplett aus eigenen Mitteln zu zahlen. Versicherungen geben Auskunft darüber, bis zu welcher Höhe es sich für den Versicherungsnehmer rentiert, einen Schaden selbst zu tragen.

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