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Wildunfall – was tun und wer zahlt Schaden?

Hirsch im Straßengraben
Wildunfall – Auto kollidiert mit Hirsch

Gerade in der Nacht oder bei Dämmerung, insbesondere auf Landstraßen, ist das Risiko eines Wildunfalles hoch. Je nachdem, um welches Tier und Fahrzeug es sich handelt, ist hier vom leichten Blechschaden bis hin zum Totalschaden des Fahrzeuges alles drin. Trifft man einen Hasen, ist vielleicht „nur“ ein Scheinwerfer kaputt. Erwischt man ein Wildschwein oder ein Reh, sehen die Folgen schon ganz anders aus. Ist der Schock über den Unfall verdaut, wirft der Wildschaden eine ganz wichtige Frage auf: kommt die Kfz-Versicherung für den Wildunfall-Schaden am eignen Fahrzeug auf? Antwort: ja, wenn man richtig versichert ist.

Was ist ein Wildunfall?

Per Definition ist ein Wildunfall ein Zusammenstoß eines sich in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild. Unter den Begriff Haarwild fallen gem. § 2 BJagdG (Bundesjagdgesetz) z.B. Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen, Luchse, Dachse, Fuchse, Gemsen und Fischotter.

Ausweichunfall

Vermeidet man durch ein Brems- oder Ausweichmanöver den Zusammenstoß mit einem Wildtier und landet das Fahrzeug dadurch im Graben oder an einem Baum, gilt das in der Regel nicht als Wildunfall. Ausnahmen gibt es hier im Bezug auf große Wildtiere (Rot- und Schwarzwild – z.B. Hirsche, Wildschweine). Das Kernproblem solcher Ausweichunfälle jedoch ist die Beweislast des Versicherungsnehmers. Wurde ein Tier verschont, gibt dieses ja keine Aussage zu Protokoll sondern ist weg. Für den Fahrzeughalter ist es somit nahezu unmöglich, der Versicherung einen solchen Sachverhalt nachzuweisen.

Was tun nach einem Wildunfall?

Wildwechsel
ORIGINAL Verkehrszeichen Nr. 142
Achtung WILDWECHSEL

Straßenabschnitte, auf denen das Risiko von Wildwechsel besonders hoch ist, sind entsprechend ausgeschildert. Auch wenn Sie hier noch nie Wildwechsel beobachtet haben, nehmen Sie die Beschilderung ernst. Fahren Sie hier gerade nachts und in den Morgen- sowie Abendstunden gemäßigt, um das Unfallrisiko gering zu halten.

Lesetipp  Kfz-Versicherung kündigen

Bitte versuchen Sie nicht, (insbesondere kleinen) Tieren auf Biegen und Brechen auszuweichen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver kann ungeahnte Folgen für Fahrzeug, Insassen und eventuell andere Verkehrsteilnehmer haben. Wird dadurch ein Unfall verursacht, geht dieser zu Lasten des Versicherungsnehmers.

War ein Zusammenprall unvermeidbar, gilt es einige Grundregeln für das richtige Verhalten nach einem Wildunfall einzuhalten:

  • Halten Sie an, schalten das Warnblinklicht an und sichern die Unfallstelle ab.
  • Versorgen Sie verletzte Personen.
  • Verständigen Sie die Polizei in jedem Fall (Notruf 110), auch wenn Sie der Meinung sind, dem Tier ist nichts passiert. Sie nimmt den Unfall auf und benachrichtigt den örtlichen Förster.
  • Niemals dürfen Sie sich einfach vom Unfallort entfernen, bevor die Polizei oder ein Förster verständigt wurde. Ein solches Verhalten wird als Fahrerflucht eingestuft.
  • Bleiben Sie auf Distanz zum Tier und laufen Sie ihm auch nicht nach. Falls es noch lebt, ist es vielleicht hilflos, aber nicht wehrlos. Zudem wird es durch Menschen nur noch zusätzlich gestresst.
  • Nehmen Sie keine getöteten oder verletzen Tiere mit, dadurch machen Sie sich strafbar!
  • Für die Schadensregulierung sind Sie gegenüber der Kfz-Versicherung in der Beweispflicht. Machen Sie Fotos von den Spuren am Fahrzeug und dem Unfallort und lassen sich von der Polizei ein Unfallprotokoll sowie eine Wildschadenbescheinigung ausstellen.

Wildunfall Statistik

Nachfolgend eine Übersicht der Wildunfälle in Deutschland der letzten Jahre

ZeitraumAnzahl Wildunfälle
2019 / 2020192.970
2018 / 2019202.810
2017 / 2018191.590
2016 / 2017195.420
2015 / 2016194.410
Quelle: Deutscher Jagdverband (www.jagdverband.de) – Alle Angaben ohne Gewähr.

Kfz-Haftpflicht reicht nicht aus bei Wildunfall-Schaden

Wer für sein Auto nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Schaden an seinem Fahrzeug selbst tragen. Diese Sparte der Autoversicherung kommt grundsätzlich nur für Sach- und Personenschäden auf,  die durch das versicherte Auto verursacht wurden, aber nicht für Schäden am versicherten Fahrzeug selbst.

Lesetipp  Schadenrückkauf

Teil- oder Vollkasko bei Wildunfall?

Wenn die Haftpflicht den entstandenen Schaden nicht übernimmt, muss es eine Kasko-Versicherung einspringen, hier stehen zwei zur Auswahl: Kfz-Teilkasko und Kfz-Vollkasko. Prinzipiell wäre es egal, welche der beiden Policen für den Wildunfall aufkommt, jedoch hat die Schadensregulierung durch die Vollkasko eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklassen und entsprechend höhere Beiträge zur Folge. Das Mittel der Wahl ist hier also die Teilkaskoversicherung, die auch günstiger ist als die Vollkaskoversicherung. Dabei ist die Teilkasko immer ein Bestandteil der Vollkasko, umgekehrt jedoch nicht.

Keine Beitragserhöhung bei Teilkasko durch Wildschaden

Da die Kfz-Teilkasko die Kosten für den Wildunfall trägt, entstehen Versicherungsnehmern hier keine finanziellen Nachteile für zukünftige Beitragsberechnungen und es erfolgt keine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse. Die Kfz-Versicherung wird weiterhin so berechnet, als wäre kein Schaden gemeldet worden.

Kostenübernahme durch die Autoversicherung

Damit die Teilkasko für die Unfallfolgen aufkommt, muss zum einen der Wildschaden glaubhaft nachgewiesen werden. Zum anderen darf der Wildunfall nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Fahrzeugführers zurückzuführen sein.

Reparaturkosten

Grundsätzlich trägt die Teilkaskoversicherung die vollständigen Reparaturkosten, die anfallen, um die Schäden eines Wildunfalles am eigenen Fahrzeug zu beheben. Als Obergrenze ist hier jedoch der aktuelle Fahrzeugwert maßgeblich.

Totalschaden

Hat beispielsweise ein Auto einen aktuellen Wert von 5.000 Euro und die Instandsetzung durch eine Werkstatt würde 7.000 Euro kosten, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden – die Reparaturkosten übersteigen den Fahrzeugwert. Ein anderer Fall tritt ein, wenn die Schäden am Fahrzeug so ausgeprägt sind, dass eine Reparatur technisch nicht möglich ist – hier liegt ein technischer Totalschaden vor. Hat der Wildunfall einen Totalschaden zur Folge, zahlt die Kfz-Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert (ggf. abzüglich Teilkasko-Selbstbeteiligung und Restwert) des Fahrzeuges.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Versicherungsnehmer für ein vergleichbares Fahrzeug  (Model, Alter, Ausstattung, Laufleistung, Allgemeinzustand etc.) vor dem Unfall bei einem serösen Fahrzeughändler aufwenden müsste.

Abschleppkosten bei Wildunfall

Je nach Schwere des Wildschadens kann es sein, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist und abgeschleppt werden muss. Die Abschleppkosten stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wildunfall und werden somit von der Kfz-Versicherung getragen.

Lesetipp  Rückstufungstabelle

Leihwagen bei Wildunfall

Generell übernimmt die Kfz-Versicherung die Kosten für einen Leihwagen nach einem Wildunfall nicht, zumindest gilt das für Kasko-Standardtarife. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifgestaltung kann es aber sein, dass ein Mietwagen als versicherte Zusatz- oder Premiumleistung aufgeführt ist. Hier müssen Versicherungsnehmer ihre Vertragsunterlagen genau prüfen oder bei ihrem Versicherer nachfragen.

Kommt die Teilkasko nicht für einen Leihwagen auf, könnten diese Kosten ggf. über einen Schutzbrief oder eine ADAC-Mitgliedschaft reguliert werden. Auch hier kommt es auf die Vertragsinhalte an.

Wenn Kfz-Teilkasko Wildschaden nicht zahlt

Weigert sich die Teilkaskoversicherung die Kosten des Wildschadens zu übernehmen, etwa aufgrund mangelnder Beweise oder Fehlverhalten des Fahrers, bleibt für die Schadensregulierung nur noch die Vollkaskoversicherung, sofern dieser Versicherungsschutz vereinbart ist. Damit einher gehen jedoch eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und entsprechend höhere Versicherungsbeiträge.

Hat der Versicherungsnehmer keine Vollkasko, muss er die finanziellen Folgen des Unfalles selbst tragen. Ein Anspruch gegen den Förster, die Stadt oder Gemeinde besteht in der Regel nicht.

Autounfälle mit Haus- und Nutztieren

Bei Unfällen mit Hunden, Katzen, und anderen Haustieren haftet der Tierhalter selbst bzw. seine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Gleiches gilt für Kollisionen mit Kühen, Pferden und weiteren Nutztieren. Ist der Tierhalter nicht ausfindig zu machen, werden die Unfallschäden am eigenen Fahrzeug nur dann von der Autoversicherung getragen, wenn der Versicherungsnehmer über eine Vollkaskoversicherung verfügt.

Titelbild: Ronald Rampsch / shutterstock.com

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