Wenn man ins Krankenhaus muss, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Unterbringung und die Behandlung. Doch damit ist es leider oftmals nicht getan. Rund um den Krankenaufenthalt und den daraus resultierenden Arbeitsausfall entstehen häufig weitere Kosten, für welche die Krankenkassen nicht aufkommen. So können beispielsweise Kosten für die Unterbringung von Kindern oder die Anstellung einer Haushaltshilfe anfallen. Um dieser Kostenfalle zu entgehen, bieten die Versicherungsgesellschaften eine sogenannte Krankenhaustagegeldversicherung an.
Inhaltsverzeichnis
Leistungen der Krankenhaustagegeldversicherung
Im Gegensatz zur Krankenhauszusatzversicherung wird bei der Krankenhaustageversicherung nicht die Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus aufgewertet, sondern der Versicherte erhält lediglich eine Entschädigung in Form eines Barausgleiches für die im Krankenhaus verbrachte Zeit.
Für jeden Tag (auch für Samstage und Sonntage), den der Versicherte im Krankenhaus verbringen muss, wird ihm von der Versicherung ein vertraglich festgelegter Betrag steuerfrei ausgezahlt. Voraussetzung für das Eintreten des Versicherungsfalls ist allerdings, dass der Klinikaufenthalt auf eine medizinisch notwendige Behandlung zurückzuführen ist und nicht vorsätzlich herbei geführt wurde.
Tatsächliche Kosten und Verwendungszweck irrelevant
Dabei ist es unerheblich, welche Kosten durch den Klinikaufenthalt tatsächlich entstanden sind. Ein entsprechender Nachweis über die Kosten muss nicht erbracht werden. Auch die Höhe des Einkommens und der damit verbundene Verdienstausfall spielt beim Krankenhaustagegeld keine Rolle. Der Versicherungsnehmer muss lediglich einen Nachweis über die Dauer des Krankenhausaufenthalts vorlegen.
Weiterhin ist das Krankenhaustagegeld an keinen bestimmten Zweck gebunden. Das bedeutet, der Versicherte kann das Geld ganz nach seinen eigenen Wünschen einsetzen. Dabei erfolgt die Auszahlung des Krankenhaustagegeldes völlig unabhängig von einer möglicherweise zusätzlich bestehenden Krankentagegeldversicherung oder auch einer Unfallversicherung.
Krankentagegeld bei Reha- und Kuraufenthalten
Deutliche Unterschiede gibt es im Rahmen der Krankenhaustagegeldversicherung bezüglich der Leistungen bei einer Rehamaßnahme oder einem Kuraufenthalt. Während die Mehrheit der Versicherer die Kuraufenthalte und / oder Rehaaufenthalte bei der Krankenhaustagegeldversicherung ausklammert, gibt es wiederum auch einige Versicherer, die auch in diesen Fällen dem Versicherungsnehmer ein Krankenhaustagegeld zukommen lassen. Wieder andere Versicherungsgesellschaften zahlen bei derartigen Aufenthalten nur einen Teil der vereinbarten Tagessätze aus. Teilweise wird auch das sogenannte Kurtagegeld als zusätzlicher Tarifbaustein von den Versicherungen angeboten.
Tagessätze der Krankenhaustagegeldversicherung frei gestaltbar
Die Höhe des von Krankenhaustagegeldversicherung ausgezahlten Betrages kann der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung innerhalb vorgegebener Grenzen weitgehend frei bestimmen. In der Regel bieten die Versicherungen dabei Tagessätze im Bereich zwischen fünf und hundert Euro an. Dabei gilt natürlich, je höher das Krankenhaustagegeld ausfallen soll, umso höhere Beiträge muss der Versicherte zahlen. Bei der Festlegung der Tagessätze sollte der gesetzlich Versicherte aber bedenken, dass er sich pro Tag mit zehn Euro an den Krankenhauskosten beteiligen muss.
Berechnung der Beiträge für die Krankenhaustagegeldversicherung
Die Beitragshöhe richtet sich wie zuvor erwähnt einerseits nach der Höhe der Tagessätze. Andererseits spielen aber auch das Geschlecht und das Alter des Versicherungsnehmers eine entscheidende Rolle bei der Festsetzung der Beiträge. Zumeist muss der Versicherungsnehmer vor dem Vertragsabschluss auch einige Gesundheitsfragen beantworten, was dann möglicherweise zu einer Anhebung der Beiträge führen kann, falls besondere Risikofaktoren vorhanden sind. Auf keinen Fall aber sollte der Versicherungsnehmer dabei etwas verschweigen, da andernfalls später eine Leistungsverweigerung von Seiten des Versicherers drohen kann.
Wartezeiten in der Krankenhaustagegeldversicherung
Im Rahmen der Krankenhaustagegeldversicherung kommt es sehr häufig vor, dass die Versicherungsgesellschaft vertraglich eine Wartezeit vorgibt. Dabei beträgt die normale Wartezeit drei Monate und die besondere Wartezeit (Entbindungen, Psychotherapie) acht Monate. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, er kann die Leistungen der Tagegeldversicherung erst dann in Anspruch nehmen, wenn seit dem Abschluss des Vertrages bereits ein entsprechender Zeitraum verstrichen ist.
Allerdings wird bei einem Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls die Wartezeit außer Kraft gesetzt. Mit der Festlegung einer Wartezeit wollen die Versicherungsgesellschaften verhindern, dass Versicherungsnehmer eine Krankenhaustagegeldversicherung erst dann abschließen, wenn in absehbarer Zukunft mit einem Krankenaufenthalt zu rechnen ist.
Für wen eignet sich eine Krankenhaustagegeldversicherung?
Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für PKV Versicherte gleichermaßen sinnvoll, da sie keine festgelegten Sach- oder Dienstleistungen bereitstellt, sondern der Versicherungsnehmer frei über das ausgezahlte Geld verfügen kann.
Besonders empfehlenswert ist eine derartige Versicherung für Selbstständige. Sie müssen nämlich bei einem längeren Krankenhausaufenthalt entweder ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder aber einen vorübergehenden Ersatz besorgen. In jedem Fall mildert eine Krankenhaustagegeldversicherung den auf einem Selbstständigen in der Zeit eines Klinikaufenthalts lastenden Kostendruck etwas ab.