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Krankenhauszusatzversicherung

Ein Krankenhausaufenthalt wird für gesetzlich versicherte Patienten dadurch erschwert, dass sie auf viele Annehmlichkeiten, die Privatpatienten zustehen, verzichten müssten. Denn zwischen den Leistungen der GKV und der PKV bestehen hinsichtlich der Kostenübernahme bei Klinikaufenthalten gravierende Unterschiede. Abhilfe kann hier allerdings eine Krankenhauszusatzversicherung (stationäre Zusatzversicherung) schaffen. Dank dieser Krankenzusatzversicherung wird dem gesetzlich Versicherten die gleiche bevorzugte Behandlung zuteil wie einem Privatpatienten.

Leistungen der Krankenhaus-Zusatzversicherung

Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung übernimmt nie die kompletten Kosten für den Krankenhausaufenthalt, sondern lediglich die Mehrkosten, die durch die Inanspruchnahme der im Versicherungsvertrag festgelegten Leistungen entstehen. Folgende Leistungen gehören dabei standardmäßig zum Leistungsspektrum einer Krankenhaus-Zusatzversicherung:

Chefarztbehandlung

Die GKV zahlt die Behandlung durch den Chefarzt nur, wenn dies aus medizinischer Sicht unbedingt notwendig ist. Wenn der Patient dennoch, eine Behandlung durch den Chefarzt wünscht, muss er die daraus resultieren Mehrkosten selbst tragen. Hat man jedoch eine Krankenhaus-Zusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die anfallenden Zusatzkosten für die Behandlung durch den Chefarzt.

Privatärztliche Behandlung durch Spezialisten

Darüber hinaus sollte man darauf achten, dass die gewählte Krankenhaus-Zusatzversicherung auch alle Gebühren übernimmt, wenn ein teurer Spezialist zur Behandlung hinzugezogen wird. Häufig berechnen diese für die Behandlung nämlich einen Betrag, der über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinausgeht und deshalb nicht von der GKV getragen wird.

Einbettzimmer / Zweibettzimmer

Die GKV zahlt bei einem Klinikaufenthalt lediglich für die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Wer sich aber mehr Privatsphäre wünscht, muss die Mehrkosten für eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer selbst zahlen. Abhilfe kann hier wiederum die stationäre Zusatzversicherung schaffen. Sie übernimmt je nach Vertragsgestaltung entweder die Mehrkosten für ein Zweibettzimmer oder sogar für eine Einzelunterbringung.

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Allerdings sollte man beachten, dass man von der Krankenhaus-Zusatzversicherung lediglich die Übernahme der Mehrkosten zugesichert bekommt, jedoch kein definitives Anrecht auf eine Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer erwirbt. Je nach Auslastung und Kapazität einer Klinik kann dem Versicherten drohen, dass kein Zimmer in der entsprechenden Größe zur Verfügung steht. In diesem Fall müsste der Patient trotz bestehender Zusatzversicherung auf ein Mehrbettzimmer ausweichen.

Freie Klinikwahl

Größere Unterschiede gibt es im Rahmen der Krankenhaus-Zusatzversicherung bezüglich der freien Krankenhauswahl. Während immer mehr Versicherungsgesellschaft inzwischen mit einer freien Klinikwahl für ihre Zusatzversicherungen werben, findet man aber auch immer noch Versicherer, bei denen eine freie Krankenhauswahl noch nicht im Leistungsspektrum der stationären Zusatzversicherung enthalten ist. Dabei ist gerade für Patienten, die in eher ländlichen Gegenden zu Hause sind, die Bedeutung dieses Vertragsbestandteils nicht zu unterschätzen.

Ein gesetzlich Versicherter erhält nämlich zumeist eine Einweisung für die nächstgelegene Klinik, die für eine entsprechende Behandlung zugelassen ist. Besonders in den ländlichen Gegenden ziehen die Patienten jedoch oftmals eine Behandlung in einer städtischen Spezial- oder Universitätsklinik der Unterbringung im nächstgelegen kleinen Regionalkrankenhaus vor. Allerdings muss der Patient dann die aus den unterschiedlichen Pflegesätzen resultierende Kostendifferenz zwischen den beiden Kliniken aus eigener Tasche zahlen. Wenn man jedoch über eine stationäre Zusatzversicherung mit freier Krankenhauswahl verfügt, kommt diese für die Mehrkosten auf.

Zusätzliche Leistungen der Krankenhaus-Zusatzversicherung

Neben den Standardleistungen gibt es im Rahmen einer stationären Zusatzversicherung eine Reihe weiterer Bonusleistungen, die sich je nach Versicherungsgesellschaft sehr stark unterscheiden können. Dazu gehören u.a.:

  • Transport von und zum Krankenhaus
  • Telefonanschluss und Fernsehen
  • Rückflug aus dem Urlaub
  • Sonderverpflegung
  • Ambulante Operationen im Krankenhaus
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Darüber hinaus bieten einige Versicherer bei Kindern zusätzlich an, die Unterbringungskosten für ein begleitendes Elternteil zu übernehmen (Rooming-in).

Krankenhaustagegeld bei Nichtinanspruchnahme

Die meisten Versicherer bieten ihren Kunden, falls sie bei einem Krankenhausaufenthalt freiwillig auf die Inanspruchnahme der Leistungen ihrer Krankenhaus-Zusatzversicherung verzichten, im Gegenzug die Auszahlung eines vertraglich vereinbarten Krankenhaustagegelds an. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise nur für einen unproblematischen Eingriff wenige Tage im Krankenhaus verbringen muss, kann er auf die bevorzugte Behandlung im Rahmen der stationären Zusatzversicherung freiwillig verzichten, um sich stattdessen alternativ einen festen Geldbetrag für jeden im Krankenhaus verbrachten Tag auszahlen zu lassen. Falls ein Versicherungsnehmer jedoch in jedem Fall eine Auszahlung bevorzugt, ist für ihn eine reine Krankenhaustagegeldversicherung mit Sicherheit die bessere Wahl.

Beiträge und Kosten der Krankenhaus-Zusatzversicherung

Die Beiträge zur Krankenhaus-Zusatzversicherung hängen vom Geschlecht und Alter des Versicherungsnehmers ab. Es ist auf jeden Fall ratsam sich rechtzeitig Gedanken über den Abschluss einer stationären Zusatzversicherung zu machen, da mit zunehmendem Eintrittsalter die Beiträge sehr stark ansteigen.

Weiterhin spielt natürlich auch der Gesundheitszustand eine Rolle bei der Beitragsberechnung. Dazu muss der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss einige Gesundheitsfragen beantworten. Je nach Ausgang dieser Gesundheitsprüfung kann sich entweder der zu zahlende Beitrag erhöhen oder eine Aufnahme sogar gänzlich verweigert werden.

Wartezeiten in der Krankenhaus-Zusatzversicherung

Bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung wird in der Regel eine Wartezeit vereinbart. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit erhält der Versicherte bei einem Krankenhausaufenthalt Leistungen von seiner stationäre Zusatzversicherung. Dabei wird zwischen der allgemeinen Wartezeit, die drei Monate dauert, und der besonderen Wartezeit (Entbindungen, Psychotherapie), die acht Monate umfasst, unterschieden. Wenn jedoch ein Unfall die Ursache für den Aufenthalt im Krankenhaus ist, entfällt die Wartezeit komplett.

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Für wen eignet sich eine Krankenhauszusatzversicherung?

Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung ist für alle gesetzlich Versicherten gedacht, die Wert darauf legen, dass ihr Aufenthalt im Krankenhaus den höchsten Qualitätsstandards genügt. Privat Versicherte benötigen dagegen keine stationäre Zusatzversicherung, da deren Leistungen ohnehin weitgehend durch den Leistungskatalog der PKV abgedeckt werden. Eine Ausnahme bildet hier allerdings der Basistarif der PKV, da dieser lediglich das Leistungsspektrum der GKV nachbildet.

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