Kredit trotz Privatinsolvenz
Ist ein Kredit trotz Insolvenz möglich?
Mit der Privatinsolvenz geht der “Schuldner” in die sechsjährige Wohlverhaltensperiode. Hierbei verpflichtet er sich, alle ihm zumutbaren Tätigkeiten aufzunehmen und den pfändbaren Teil des Einkommens (über den Treuhänder) an die Gläubiger zu leisten. Gleichzeitig gehen alle pfändbaren Gegenstände und Rechte in die Insolvenzmasse ein.
Inhaltsverzeichnis
Kein Einkommen / Vermögen als Sicherheit vorhanden
Kurz gesagt: Nach der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens sind die Mittel des Schuldners beschränkt, bis zur Pfändungsfreigrenze. Auch sind keine pfändbaren Gegenstände oder Rechte mehr vorhanden. Vor diesem Hintergrund scheint es unwahrscheinlich bis unmöglich, dass sich Jemand findet, der an einen solchen Schuldner Kredite vergibt. Es ist weder Einkommen noch Vermögen vorhanden, aus dem im Zweifelsfall gepfändet werden kann, damit sind bei einer solchen Bonität die Aussichten als eher schlecht bis sehr schlecht einzustufen.
Findet sich doch Jemand, der einen Kredit vergibt, so kann man hier wirklich von Glück reden. Allerdings sollte man hier darauf hinweisen, dass man sich in einer Privatinsolvenz befindet. Unterlässt man diesen Hinweis, guten Wissens, dass man zahlungsunfähig ist, so kann hier durchaus ein Betrug vorliegen, da man ja aufgrund der Zahlungsunfähigkeit nicht im Stande ist, den gewährten Kredit zurückzuzahlen. Mit Zahlungsunfähigkeit ist hier gemeint, dass ein Kredit, wenn er getilgt würde, nur aus dem nicht pfändbaren Einkommen getilgt werden kann, worauf der Kreditgeber aber nicht bestehen bzw. nicht mehr pfänden kann.
Auswirkungen neuer Kredite auf die Privatinsolvenz
Grundsätzlich führt eine Neuaufnahme eines Kredites oder allgemein neuer Schulden nicht gleich zum Versagen der Restschuldbefreiung. Zunächst ist also die Privatinsolvenz nicht gefährdet. Zu beachten ist aber, dass nur die Kredite und Schulden in der Privatinsolvenz sind, die vor der Antragstellung bekannt waren bzw. im Insolvenzantrag festgehalten sind. Diese werden auch nach der Wohlverhaltensperiode mit der Restschuldbefreiung nicht erlassen, sie sind lediglich rechtlich nicht mehr durchsetzbar.
Die neuen Schulden, die nach der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens aufgenommen werden, unterliegen nicht der Befreiung. Hierfür muss der Schuldner vollständig einstehen und ein neues Privatinsolvenzverfahren ist erst nach 10 Jahren möglich.
Versagung der Restschuldbefreiung
Erfährt ein im Insolvenzantrag genannter Gläubiger, dass der Schuldner einen neuen Kredit aufgenommen hat, so kann er die Versagung der Restschuldbefreiung verlangen. Aus gutem Grund, denn die Privatinsolvenz wurde ja beantragt, da aufgrund der Höhe der Schulden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Mit der Aufnahme neuer Kredite steht der Schuldner wieder vor dem gleichen Problem wie bereits vor der Privatinsolvenz.
Fazit
Im schlimmsten Fall kommt es nicht zum Erlass der Restschulden, womit das Ziel der eigentlichen Privatinsolvenz verfehlt wäre. Es ist also strikt davon abzuraten, neue Kredite oder allgemein neue Schulden trotz einer laufenden Privatinsolvenz aufzunehmen. Wenn der Schuss nach Hinten losgeht, müssen 10 Jahre vergehen, bis ein neues Insolvenzverfahren beantragt werden kann. In dieser Zwischenzeit dürfen die Gläubiger weiter mahnen und pfänden.