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Kreditablösung

Kreditablösung bezeichnet die grundsätzliche Möglichkeit, ein bestehendes Darlehen in seiner jetzigen Form aufzukündigen. Das Ziel dieses Vorhabens ist überwiegend die Nutzung von günstigeren Zinsen für eine Finanzierung.

In der Praxis der Kreditablösung ist damit nicht unbedingt stets auch ein Wechsel der Bank verbunden. Vielmehr kann der Neukredit auch mit dem bisherigen Kreditinstitut vertraglich vereinbart werden. In diesen Fällen erfolgt die Kreditablösung durch Umschuldung des bestehenden Kredites in einen neuen Kredit zu veränderten Bedingungen.

Mit Blick auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit des bestehenden und abzulösenden Kredits gilt es dabei besonders zu berücksichtigen, ob überhaupt und unter welchen Voraussetzungen ein vorzeitiger Vertragsausstieg möglich ist. Daran knüpft die Frage an, mit welchen Folgen der Darlehnsnehmer bei vorzeitiger Kreditablösung rechnen muss.

Darlehen zur Kreditablösung berechnen

Gründe für eine vorzeitige Kreditablösung

Die wirtschaftlichen Motive für eine vorzeitige Kreditablösung sind durchaus unterschiedlich und stets von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig. Allerdings lassen sich drei Einflussfaktoren herausstellen, die die Entscheidung regelmäßig maßgeblich beeinflussen. Von besonderer Bedeutung sind regelmäßig

  • die konkreten Kreditbedingungen und insbesondere die Zinsvereinbarung
  • die aktuelle Entwicklung des Zinsniveaus
  • die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Kreditnehmers

Unter Geltung dieser Einflussgrößen sind bei vorzeitiger Kreditablösung im Wesentlichen die nachfolgenden Beweggründe ausschlaggebend.

Frei gewordene Mittel

Denkbar ist zunächst, dass aufgrund einer bei Kreditaufnahme nicht absehbaren Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers eine vorgezogene Kreditrückzahlung in Betracht kommen kann. Mit Wiedergewinnung seiner finanziellen Dispositionsfreiheit wird dem Kreditnehmer in der Regel daran gelegen sein, eine ihn möglicherweise über lange Jahre verpflichtende Kreditschuld baldigst abzulösen.

Ausnutzung von Niedrigzinsphasen

Die Zinsen auf dem Kapitalbeschaffungsmarkt unterliegen permanenten Schwankungen. Ihre Entwicklung ist deshalb kaum prognostizierbar. Es ist deswegen ohne weiteres möglich, dass die bei Kreditaufnahme vereinbarten Vertragszinsen durch die allgemeine Marktentwicklung in der Zwischenzeit abgekoppelt sind. Insbesondere in Niedrigzinsphasen kann ein Kredit mit festem Zins unter solchen Voraussetzungen zusätzliche finanzielle Belastungen auslösen. Der Kreditnehmer wird auch in dieser Situation daran interessiert sein, sich von den ungünstigen Zinskonditionen zu lösen und bei seiner Bank zunächst auf den Abschluss eines Neukredits zu verbesserten Marktbedingungen hinwirken. Lehnt die Bank das Umschulden des Altkredits ab, besteht für den Kreditnehmer immer noch die Möglichkeit, sich gänzlich von dem Vertrag zu lösen.

Auslaufen von Zinsbindungsfristen

Ein ähnliches Motiv kann vorliegen, wenn eine im Vertrag vereinbarte Zinsbindungsfrist endet. In diesen Fällen geht es dem Kreditnehmer darum, sich eine vorteilhafte Zinsbestimmung im Kreditvertrag zu erhalten. Das Gesetz verpflichtet daher den Kreditgeber, den Kreditnehmer spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung darüber zu informieren, ob er zu einer neuen Zinsbindungsabrede bereit ist (§ 492a Abs.1 S.1 BGB). Erklärt der Kreditgeber diese Bereitschaft, muss er darlegen, zu welchen Zinsbedingungen das Folgeangebot konkret unterbreitet werden soll (§ 492a BGB Abs.1 S.2 BGB).

Lesetipp  Umschuldung

Die gesetzliche Regelung stellt durch die Unterrichtungspflicht des Kreditgebers sicher, dass der Darlehensnehmer Klarheit darüber erhält, ob die Bank überhaupt an einer Fortführung der bisherigen Zinsabsprache interessiert ist. Ihm bleibt so genug Zeit, die möglichen Änderungen in den Kreditbedingungen und deren Folgen abzuschätzen.

Umwandlung von variablem Zinssatz in Festzins

Vergleichbar stellt sich die Situation für den Kreditnehmer dar, der sich von seinem variablen Zinssatz lösen will, um stattdessen eine günstigere Festzinsvereinbarung zu treffen. Besonders in Hochzinsperioden wird eine Zinsverteuerung umgehend auf Kreditnehmer umgelegt, wenn diese ihre Verträge zu einem variablen Kreditzins abgeschlossen haben. Da der variable Zins gemäß den üblichen Darlehensbedingungen der Banken an die aktuelle Markt- und Zinsentwicklung gekoppelt ist, sind solche Kreditnehmer regelmäßig von entsprechenden Zinsanpassungen betroffen.

Kreditnehmer können auch in diesen Fällen zunächst versuchen, eine Vertragsänderung auf der Grundlage einer Umschuldungsvereinbarung mit ihrer Bank herbeizuführen. Verweigert sich die Bank dieser Maßnahme, ist eine endgültige Kreditablösung in Erwägung zu ziehen.

Umschuldung mehrerer Kredite

Eine Darlehensablösung ist auch für Kreditnehmer von Interesse, die zugleich mehrere Kreditverträge bedienen müssen. Ihnen bietet sich so die Möglichkeit, sämtliche laufenden Kredite im Rahmen der Umschuldung zu einem einzigen zu bündeln. Neben effektiverer Schuldenverwaltung und mehr Transparenz kann damit oftmals auch nachhaltig Geld gespart werden, denn die Zusammenführung zu nur einem Kredit bringt bei Abschluss einer moderaten Vereinbarung deutliche Ersparnisse bei den Zinsen.

In der Kreditpraxis sind solche Umschuldungen im Regelfall ohne großen Aufwand möglich. Dabei nimmt der Kreditnehmer einen Neukredit bei einem Kreditinstitut auf, in den sämtliche bestehende Darlehen eingebunden werden sollen. Zugleich kann das Kreditinstitut beauftragt werden, die bei Fremdbanken bestehenden Kreditverbindlichkeiten abzulösen. Die hierdurch bedingten Ablösekosten (Zahlung sämtlicher Darlehensschulden durch die ablösende Bank) werden anschließend mit dem Neukredit zu einem einzigen Kredit zusammengeführt.

Voraussetzungen für eine vorzeitige Kreditablösung

Für Kreditnehmer bestehen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, sich von dem Kredit wieder zu lösen.

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Als solche kommen infrage

  • der Widerruf der Erklärung auf Abschluss eines Kreditvertrages
  • die Kündigung eines bestehenden Kreditvertrages
  • die Umschuldung eines bestehenden Kredits ohne Kündigungswirkung

Die Wahl des jeweiligen Mittels wird dabei stets durch das wirtschaftliche Ziel bestimmt, das der Kreditnehmer verfolgt. Besinnt er sich unmittelbar nach Abschluss eines Kreditvertrages eines anderen, kann er seine entsprechende Willenserklärung innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen mit der Folge, dass der Kreditvertrag nicht zustande kommt. Ist der Kreditvertrag dagegen rechtswirksam geschlossen, kann unter Beachtung bestimmter gesetzlicher Fristen eine vorzeitige Kündigung erfolgen, durch die der Kreditnehmer sich endgültig vom Vertrag lossagt. Will er das nicht, weil er sich mit seiner Bank auf eine Umschuldung verständigt hat, bedarf es im Regelfall hierzu keiner formellen Kündigung des bestehenden Kreditvertrages. Der bestehende Kredit (Altkredit) wird dann nach Maßgabe der Umschuldungsvereinbarung ohne Kündigung in einen Neukredit umgewandelt.

Umschuldungsvereinbarungen

Neben dem Widerruf oder einer Kündigung besteht für Kreditnehmer auch die Möglichkeit, einen bestehenden Kredit dadurch abzulösen, dass er mit seiner Bank eine Umschuldung vereinbart. Je nach Kreditinstitut bedarf es hierzu keiner Kündigung des bestehenden Kredits. Vielmehr wird der bisherige Kredit auf neuer Grundlage weitergeführt, so dass anstatt einer Vertragskündigung eine einvernehmliche Vertragsänderung vorliegt.

Dabei kann die Umschuldung sowohl die Vereinbarung eines dem Kreditnehmer günstigeren Zinssatzes betreffen als auch die Zusammenfassung mehrere Darlehensverbindlichkeiten zu einem Kredit zum Ziel haben.

Folgen einer vorzeitigen Kreditablösung

Anders als bei der Kündigung grundpfandrechtlich gesicherter Kredite sieht das Gesetz bei der Kündigung üblicher Ratenkredite keine finanzielle Ausgleichspflicht in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung vor. Dies ergibt sich aus dem Fehlen einer für die Kündigung grundpfandrechtlich gesicherter Kredite entsprechenden Vorschrift (Rückschluss aus § 490 Abs.2 S.3 BGB).

Vorfälligkeitsentschädigung

Gleichwohl finden sich in den Darlehensbedingungen der Kreditinstitute bisweilen Klauseln, die auch bei vorzeitiger Ablösung eines reinen Verbraucherkreditvertrages die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorsehen. Das Gesetz untersagt diese für Ratenkredite aber auch nicht ausdrücklich. Kraft des Grundsatzes der Vertragsfreiheit ist ein Kreditinstitut deshalb nicht gehindert, eine solche Vereinbarung seinen Kreditverträgen zugrunde zu legen. Die Frage der Fälligkeit für den Fall einer vorzeitigen Kreditablösung wird daher von Bank zu Bank unterschiedlich beantwortet.

Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

Aber auch diejenigen Kreditinstitute, die sie erheben, sind an die Geltung der gesetzlichen Bestimmungen gebunden. Deshalb kann keine Vorfälligkeitsentschädigung geltend gemacht werden, wenn der Kreditnehmer von seinem gesetzlichen Kündigungsrecht zulässiger Weise Gebrauch macht. Sie kommt infolgedessen nur in Betracht, wenn der Kreditnehmer ohne Einhaltung der gesetzlich bestimmten Kündigungsfrist von drei Monaten kündigt. In diesen Fällen können Kreditinstitute eine Entschädigungszahlung berechnen, die dann regelmäßig in dem Entgang desjenigen Zinsertrages besteht, den der Kreditgeber bis zur ersten ordnungsgemäßen Kündigungsmöglichkeit erzielt hätte.

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Bearbeitungsgebühr statt Entschädigung

Andere Kreditinstitute sehen bei vorzeitiger Kündigung generell von der Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung ab, selbst wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Allerdings muss der Kreditnehmer auch in diesen Fällen damit rechnen, dass die Abwicklung des Kreditvertrages zusätzliche Kosten verursacht, die ihm zur Last gelegt werden. Diejenigen Banken, die auf eine Entschädigungszahlung verzichten, stellen dem Kreditnehmer in der Regel eine entsprechende Bearbeitungsgebühr in Rechnung.

Checkliste für die Kreditablösung

Immer empfiehlt sich eine exakte Kostenkalkulation, bevor der Kreditnehmer eine Kreditablösung umsetzt. In seine Überlegungen sollte er insbesondere sämtliche individuellen Umstände einbeziehen, die für seine künftige finanzielle Leistungsfähigkeit bestimmend sind, soweit diese Umstände absehbar sind. Auf der Grundlage einer persönlichen wirtschaftlichen Lageeinschätzung kann anschließend eine Sichtung der infrage kommenden Marktangebote erfolgen.

Stößt der Kreditnehmer auf ein lukratives Angebot, sollte er zunächst versuchen, die besseren Konditionen im bestehenden Vertragsverhältnis durchzusetzen, bevor er den Kredit vorzeitig kündigt. Unter dem Eindruck beständig zunehmenden Konkurrenz- und Abwanderungsdrucks lassen sich Kreditinstitute nicht selten entsprechende Zugeständnisse abringen, und der Kunde sollte von diesem Verhandlungsspielraum immer Gebrauch machen.

Zeigt sich der Kreditgeber am Ende nicht einigungsbereit, sollte die Vertragskündigung nicht ausgesprochen werden, bevor nicht feststeht, dass dieser Schritt sich auch rechnet. Dazu muss der Kreditnehmer einen gründlichen Vergleich anstellen, der die finanziellen Lasten, die ihm durch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder Bearbeitungsgebühr entstehen, der Zinsersparnis durch eine Neukreditaufnahme gegenüberstellt. Nur wenn diese Berechnung zu einem positiven Saldo führt, macht die Ablösung des bestehenden Kredits wirtschaftlich Sinn.

Sondertilgungen statt Kreditablösung?

Die Kreditinstitute räumen Kreditnehmern überdies die Möglichkeit ein, Sondertilgungen auf ihre bestehenden Kreditverbindlichkeiten vorzunehmen. Sondertilgungen sind Extrazahlungen auf die Kreditschuld, die vertraglich nicht vorgesehen oder vereinbart sind, aber dennoch von den Banken akzeptiert werden. Dies ist durchaus nicht selbstverständlich, verringert doch die Sondertilgung im Ergebnis die Zinsgewinnspanne der Kreditinstitute. Trotzdem hat sie sich in der Kreditpraxis durchgesetzt und wird mittlerweile von nahezu allen Banken geduldet.

In den Darlehensbedingungen der Kreditinstitute ist allerdings mehrheitlich geregelt, dass sie erstmals nach Ablauf der ersten sechs Monate (Kündigungssperrfrist) zulässig sind. Zudem ist in den Darlehensbedingungen ausdrücklich festgehalten, dass die Sondertilgung nicht zu einer Reduzierung der monatlichen Rückzahlungsrate, sondern nur zur Verkürzung der Restlaufzeit des Kredits führen kann.

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