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NV-Bescheinigung – Befreiung von der Steuerpflicht

Bei der Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz NV-Bescheinigung) handelt es sich um einen Antrag zur Freistellung von Steuer-Abgaben auf Kapitalgewinne (sprich: keine Veranlagung zur Einkommensteuer) wie beispielsweise Zinsen und Dividenden.

Mann am Schreibtisch mit Münzen, Taschenrechner und Sparschwein
Mit der NV-Bescheinigung keine Veranlagung zur Steuer (Bild: Andrey_Popov / shutterstock)

Normalerweise ist in Deutschland jeder Bürger dazu verpflichtet, auf seine Kapitalgewinne Steuern zu zahlen. Dabei handelt es sich um die so genannte Abgeltungssteuer, die fällig wird. Es gilt ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 25%, hinzu kommt lediglich noch der Solidaritätszuschlag (5,50% des Abgeltungssteuerbetrags) sowie ggf. die Kirchensteuer (8,00-9,00% des Abgeltungssteuerbetrags).

Doch nicht jeder Anleger muss die Abgeltungssteuer bezahlen, dafür sorgen diverse Ausnahmeregelungen. Eine davon lässt sich mithilfe der Nichtveranlagungsbescheinigung in Anspruch nehmen.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung wurde insbesondere für einkommensschwache Personen und Bevölkerungsgruppen konzipiert, die über Einkünfte aus Kapitalvermögen verfügen, welche einen festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. Diese Anleger bekommen durch die Abgabe einer NV-Bescheinigung die Möglichkeit, Gewinne aus ihren Kapitalanlagen zu erwirtschaften, die zwar über dem gesetzlich festgelegten Sparer-Pauschbetrag liegen, aber dennoch nicht versteuert werden müssen.

Unterschied zwischen NV-Bescheinigung und dem Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag liegt für Ledige bei 1.000 EUR, bei zusammenveranlagten Ehepartnern verdoppelt er sich auf 2.000 EUR. Um diesen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie bei der entsprechenden Bank, die Ihre Kapitalanlagen verwaltet, einen Freistellungsauftrag einreichen.

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Personen, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht haben, können dagegen auch höhere Kapitalerträge erwirtschaften, ohne den Fiskus an diesen Einnahmen beteiligen zu müssen. In diesem Fall zählt nicht die Höhe der erwirtschafteten Kapitalerträge (sie ist nicht begrenzt), sondern das jährliche Gesamteinkommen des Anlegers.

Wer profitiert von einer NV-Bescheinigung?

Wie bereits zuvor angedeutet, ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung für alle Personen empfehlenswert, deren Kapitalerträge zwar über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, die aber ein Jahreseinkommen beziehen, welches den so genannten

  • Grundfreibetrag in Höhe von 11.604 EUR seit 2024 (10.908 EUR in 2023)

nicht überschreitet. Auf diesen können allerdings noch die 1.000 EUR Sparer-Pauschbetrag sowie 36,00 EUR Sonderausgaben aufgeschlagen werden, so dass sich daraus ein Gesamtbetrag von 12.640 EUR ergibt.

Konkret bedeutet das: alle Personen, deren Jahreseinkommen zu niedrig ist und aufgrund dessen keine Einkommensteuer Veranlagung vorzunehmen ist, können den Antrag für die NV-Bescheinigung stellen.

Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrages

Wessen Kapitaleinkünfte, etwa auf einem Tagesgeldkonto oder mit Festgeld allerdings unterhalb des Sparer-Pauschbetrages liegen, für den ist die NV-Bescheinigung überflüssig, da ja schon der Sparer-Pauschbetrag für die Steuerbefreiung sorgt.

Die genannten Bedingungen treffen dabei auf verschiedenste Personengruppen zu, zum Beispiel Rentner, Schüler, Studenten, Arbeitslose oder Teilzeitbeschäftigte. Übrigens kann auch für Kinder eine NV-Bescheinigung eingereicht werden, wenn diese bereits über ein eigenes Vermögen verfügen, welches Rendite erwirtschaftet (z. B. ein Sparbuch mit regelmäßigen Einzahlungen der Eltern). Gerade hier sind die Voraussetzungen für einen steuerfreien Vermögensaufbau ideal, da Kinder nicht über ein eigenes Einkommen verfügen.

Kann ich die NV-Bescheinigung beantragen, wenn mein Einkommen noch nicht feststeht?

Ja. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass alle Personen, die voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müssen, die Nichtveranlagungsbescheinigung in Anspruch nehmen können. Es reicht also aus, wenn Sie Ihre Einnahmen schätzen und dabei vermuten, dass diese unterhalb des Grenzwertes liegen wird. Beachten Sie jedoch, dass, wenn Ihre Einnahmen schließlich doch den Grenzbetrag überschreiten, Sie die Kapitalerträge entsprechend nachversteuern müssen. Mehr dazu gleich.

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Welche Einkommensgrenzen gelten für die NV-Bescheinigung?

Die geltende Freigrenzen und Grenzbeträge wurden bereits in den Abschnitten zuvor genannt. Der besseren Übersicht wegen hier noch einmal alle Beträge auf einen Blick:

  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 EUR (Alleinstehende) / 2.000 EUR (Ehepaare, die zusammen veranlagt sind)
  • Grundfreibetrag (steuerfreies Einkommen): 11.604 EUR pro Person
  • Sonderausgabenpauschale: 36,00 EUR pro Person
  • Absolute Einkommensgrenze für Alleinstehende zur Inanspruchnahme der NV-Bescheinigung: 12.640 EUR (Grundfreibetrag + Sparer-Pauschbetrag + Sonderausgabenpauschale)

Wie sieht es mit der Aufteilung von Freibeträgen aus?

Da sich die Nichtveranlagungsbescheinigung am steuerfreien Einkommen bemisst und nicht an der Höhe der Kapitalerträge, muss hier keine Aufteilung mehr vorgenommen werden. Sofern Sie mehrere Kapitalanlagen besitzen, können Sie die NV-Bescheinigung einfach bei jeder einzelnen Bank vorlegen und sind damit zukünftig von der Zahlung der Abgeltungssteuer befreit.

Wo bekomme ich den Vordruck zur NV-Bescheinigung?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Verlangen Sie dafür beim Finanzamt das Formular mit der Bezeichnung NV 1 A. Zudem besteht die Möglichkeit, das Formular als Download beim Bundesministerium für Finanzen zu erhalten und direkt online auszufüllen und ausdrucken. Dieses Formular finden Sie unter NV 1 A. Weiterhin bieten inzwischen viele Banken selbst Ihren Kunden den Vordruck an.

Wo muss ich das Formular einreichen?

Die erhaltene Nichtveranlagungsbescheinigung müssen Sie anschließend bei der betreffenden Bank, die Ihre Kapitalanlage verwaltet, vorlegen. Nach Vorlage des Formulars wird die Bank zukünftig keine Abgeltungssteuerbeträge mehr abführen. Sie bekommen also fortan die vollen Kapitalerträge ausbezahlt.

Wie lange gilt eine NV-Bescheinigung?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung gilt grundsätzlich für drei Jahre. Sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme nach Ablauf dieser drei Jahre immer noch gegeben, können Sie beim Finanzamt einen Antrag für eine neue Bescheinigung stellen. Allerdings ist mit der Aushändigung dieser Bescheinigung keine automatische Steuerbefreiung verbunden. Das heißt konkret, wenn sich zwischenzeitlich Ihre Vermögens- beziehungsweise Einkommensverhältnisse ändern, müssen Sie die NV-Bescheinigung selbstständig an das Finanzamt zurückgeben und anschließend Ihre Einnahmen wieder wie gewohnt versteuern.

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Durch bestimmte Umstände (z.B. Steuerprüfungen oder ähnliches) kann es außerdem passieren, dass Sie das Finanzamt dazu auffordert, die Nichtveranlagungsbescheinigung zurückzugeben. Dieser Bitte müssen Sie natürlich umgehend Folge leisten.

Was ist zu tun, wenn meine Einkünfte doch den Grenzwert überschreiten?

Wichtig zu wissen ist, dass das Bankinstitut beim Vorliegen einer NV-Bescheinigung keinen automatischen Steuerabzug vornimmt – auch nicht, wenn Ihre Erträge den Freibetrag überschreiten. Damit unterscheidet sich die NV-Bescheinigung ganz klar von einem Freistellungsauftrag. Bei ihm ist die Bank verpflichtet regelmäßig zu prüfen, ob nicht doch Steuern an das Finanzamt abzuführen sind.

Im Rahmen einer Steuererklärung müssen Sie dem Finanzamt die entsprechenden Mehreinnahmen mitteilen und diese damit nachträglich versteuern, andernfalls begehen Sie Steuerhinterziehung!

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