Hierzulande besteht zwar eine gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung. Die Leistungen dieser Pflichtversicherung, die bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit erbracht werden, reichen aber häufig nicht aus, um alle anfallenden Pflegekosten zu decken. Als Folge werden oftmals die Vermögenswerte des Pflegebedürftigen aufgezehrt. Zusätzlich droht eine finanzielle Belastung der Kinder des Bedürftigen durch die gesetzliche Unterhaltspflicht. Dem kann man aber mit dem Abschluss einer ergänzenden, privaten Pflegezusatzversicherung entgegenwirken.
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Pflegestufen in der Pflegezusatzversicherung
Die Pflegestufen der Pflegezusatzversicherung orientieren sich in der Regel an den im Rahmen Pflegepflichtversicherung verwendeten Pflegestufen. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Zuordnung zu den Pflegestufen I bis III. Es ist ratsam beim Vertragsabschluss darauf zu achten, dass die Versicherung die Übernahme der Pflegestufe aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zusichert, ohne dass eine erneute Prüfung notwendig wird. Zu beachten ist zudem, dass einige Versicherer ihre Leistungen nur auf die höheren Pflegestufen begrenzen. Für den Versicherungsnehmer ist es jedoch ratsam, beim Vertragsabschluss darauf Wert zu legen, dass die Pflegezusatzversicherung bereits bei Eintreten der ersten Pflegestufe Leistungen bereitstellt.
Darüber hinaus gibt es auch einige Versicherer, die damit werben, dass bereits bei der sogenannten „Pflegestufe 0“ Leistungen in Anspruch genommen werden können. Im offiziellen Sprachgebrauch wird dabei auch von Pflegebedürftigen ohne Pflegestufen gesprochen. Dieser Pflegestufe werden sehr oft Personen zugeordnet, die an Alzheimer oder Demenz erkrankt sind, bei denen der Grad der Hilfsbedürftigkeit aber noch keine Zuordnung zur Pflegestufe I zulässt.
Leistungen der Pflegezusatzversicherung
Es werden von den Versicherungsunternehmen drei verschiedene Formen der Pflegezusatzversicherung angeboten, die sich hinsichtlich der Art der Leistungserbringung unterschieden. Dabei handelt es sich um:
- Pflegetagegeld
- Pflegekostenversicherung
- Pflegerentenversicherung
Pflegetagegeld
Bei einer Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherungsnehmer für jeden Tag, den die Pflegebedürftigkeit besteht, einen vertraglich festgelegten Betrag ausbezahlt. Die Höhe der Tagesätze hängt dabei einerseits von der Pflegestufe ab. Andererseits werden bei einigen Versicherern auch unterschiedliche Tagessätze bei Heimpflege und bei häuslicher Pflege ausgezahlt.
Abgesehen davon sind die Tagessätze bei Vertragsabschluss bis zu einer gewissen Obergrenze weitgehend frei gestaltbar. Wer bereit ist, höhere Beiträge zu entrichten, kann dafür später auch mit höheren Tagessätzen rechnen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine dynamische Anpassung der Tagegeldsätze während der Vertragslaufzeit vertraglich zu vereinbaren.
Beim Pflegetagegeld ist es unwichtig, in welcher Höhe tatsächlich Pflegekosten angefallen sind. Ein entsprechender Nachweis ist nicht erforderlich. Über den Einsatz des erhaltenen Geldes kann der Versicherungsnehmer frei entscheiden. Aufgrund dieser Flexibilität eignet sich diese Form der Pflegezusatzversicherung sehr gut, wenn in späteren Jahren ein Pflege durch Angehörige oder Bekannte angedacht ist. Weiterhin hat die Auszahlung des Tagesgeldes keinerlei Einfluss auf die Leistungen der Pflegepflichtversicherung.
Pflegekostenversicherung
Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung orientiert sich die Pflegekostenversicherung dagegen an den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Daher ist auch ein entsprechender Nachweis über die entstandenen Kosten bei der Versicherung notwendig. Aus diesem Grund eignet sich diese Form der Pflegezusatzversicherung besser in den Fällen, in denen die Pflege durch professionelle Pflegekräfte übernommen wird.
Bei der Leistungserbringung durch die Pflegekostenversicherung werden die von der Pflegepflichtversicherung erbrachten Leistungen zugrunde gelegt. Alle Pflegeleistungen, die nicht vom Katalog der Pflichtversicherung erfasst werden, bleiben daher zumeist auch von der Pflegekostenversicherung unberücksichtigt.
Bei der Festlegung der Leistungshöhe wird im Rahmen der Pflegekostenversicherung derart vorgegangen, dass die von der Pflichtversicherung erbrachten Leistungen um einen vorher vertraglich festgelegten Prozentsatz aufgestockt werden. Wenn dieser Prozentsatz hoch genug gewählt wurde, können die gesamten Restkosten abgedeckt werden. Diese Form der Pflegezusatzversicherung ist zwar weniger flexibel als eine Pflegetagegeldversicherung, bietet dafür aber den Vorteil, sich stärker an dem tatsächlichen Bedarf des Pflegebedürftigen zu orientieren.
Pflegerentenversicherung
Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um ein vergleichsweise noch junges Produkt am Versicherungsmarkt. Dementsprechend liegt sie, was die Zahl der abgeschlossenen Verträge angeht, auch noch deutlich hinter der Pflegekostenversicherung und der Pflegetagegeldversicherung zurück. Bei dieser Form der Pflegezusatzversicherung erhält der Versicherte, falls er pflegebedürftig wird, eine vertraglich vereinbarte, monatliche Rentenzahlung von der Versicherung. In der Regel lässt sich im Rahmen der Pflegerentenversicherung eine Rentenhöhe zwischen 250 Euro und 3.000 Euro vereinbaren.
Die Höhe der ausgezahlten Pflegerente richtet sich allerdings auch nach der Pflegestufe, da in den unteren Pflegestufen die vereinbarte Rente nur anteilig ausgezahlt wird. Unerheblich ist es bei der Pflegerentenversicherung dagegen, ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgt. Ein Nachweis über die entstandenen Pflegekosten ist hier ebenfalls nicht notwendig, da der Versicherungsnehmer frei über die Rentenzahlungen der Versicherung verfügen kann. In einigen Fällen wird die Pflegerentenversicherung auch mit einer Leistung im Todesfall verknüpft.
Bei diesem Versicherungsprodukt handelt es sich um eine Kombination aus Pflegezusatzversicherung und Lebensversicherung. Das hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, dass während der Vertragslaufzeit ein Rückkaufwert gebildet wird. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer, falls er seine Pflegerentenversicherung vor Eintritt des Versicherungsfalls beenden möchte, einen Teil seiner bis dahin geleisteten Prämien zurückerhält. Weiterhin ist es auch möglich, dass sich die bei Vertragsabschluss zugesicherte Garantierente bei einer positiven Entwicklung der Überschussbeteiligung in entsprechendem Umfang erhöht. Ein weiteres Plus der Pflegerentenversicherung besteht darin, dass nach dem Eintreten des Versicherungsfalls keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen.
Beiträge der Pflegezusatzversicherung
Die Beitragshöhe hängt bei einer Pflegezusatzversicherung maßgeblich vom Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Dies ist nicht verwunderlich, da die meisten Leute eine Pflegezusatzversicherung erst im Alter in Anspruch nehmen müssen. Wer also frühzeitig die Versicherung abschließt, kommt wesentlich günstiger weg, da die Versicherung mit einem längeren Zeitraum bis zur Inanspruchnahme kalkulieren kann. Demgegenüber muss man bei einem höheren Eintrittsalter auch mit erheblich höheren Beiträgen rechnen. Ab einem gewissen Maximalalter (zumeist zwischen 60 und 70 Jahren) ist bei den meisten Versicherungsunternehmen ohnehin keine Aufnahme in die Pflegezusatzversicherung mehr möglich.
Neben dem Eintrittsalter spielt auch das Geschlecht bei der Beitragshöhe eine gewisse Rolle. Frauen müssen mit einem höheren Beitrag rechnen, da sie statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung haben, und die Versicherungsgesellschaften daher eine entsprechend längere Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen einkalkulieren müssen. Zusätzlich hat natürlich auch der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Auswirkungen auf die Beitragsgestaltung. So müssen etwa chronisch Kranke eine höhere Versicherungsprämie zahlen, da die Versicherer bei ihnen ein höheres Risiko für den Eintritt des Versicherungsfalls sehen.
Vergleicht man die Kosten für Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeldversicherung, ist es so, dass die Beiträge bei der Pflegetagegeldversicherung im Durchschnitt etwas höher ausfallen. Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um die Teuerste der drei Formen der Pflegezusatzversicherung.
Wartezeiten in der Pflegezusatzversicherung
Auch bei der Pflegezusatzversicherung ist es teilweise üblich, dass vertraglich Wartezeiten festgelegt werden. Das hat zur Konsequenz, dass ein Versicherungsnehmer frühestens dann Leistungen von der Pflegezusatzversicherung in Anspruch nehmen kann, wenn ein entsprechender Zeitraum seit dem Abschluss des Vertrages verstrichen ist. Im Gegensatz zu den Krankenzusatzversicherungen wird bei der Pflegezusatzversicherung allerdings in der Regel eine wesentlich längere Wartezeit vereinbart. Hier sind Wartezeiten von zwei bis drei Jahren nicht unüblich.
Es ist jedoch gängige Praxis, dass auf eine Einhaltung der Wartezeiten verzichtet wird, falls der Versicherungsnehmer infolge eines schweren Unfalls zu einem Pflegefall geworden ist. Darüber hinaus gibt es inzwischen aber auch einige Anbieter, vor allem im Bereich des Pflegetagegeldes, die freiwillig auf die Vereinbarung von Wartezeiten verzichten.
Karenzzeiten bei Pflegezusatzversicherung
Neben den Wartezeiten gibt es bei der Pflegezusatzversicherung auch noch die sogenannten Karenzzeiten. Wenn diese vertraglich vereinbart wurde, hat dies für den Versicherungsnehmer zur Folge, dass er bei Eintreten des Versicherungsfalls erst die Karenzzeit abwarten muss, bevor er das erste Mal eine Leistung von der Versicherung erhält. Dabei ist es unerheblich, wie lange der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits zurückliegt. Auch erfolgt keine rückwirkende Erstattung der Leistungen nach Ablauf der Karenzzeit. Im Gegensatz zu der Wartezeit ist die Karenzzeit aber auf wenige Monate (zumeist 1 – 3 Monate) begrenzt.
Für wen eignet sich die Pflegezusatzversicherung?
Niemand ist davor gefeit, später auf die Pflege durch anderen Menschen angewiesen zu sein. Daher kann eine private Pflegezusatzversicherung grundsätzlich als sinnvolle Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung, deren Leistungen oftmals nicht ausreichen, gesehen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist.
Allerdings sollte man sich mit der Entscheidung für eine Pflegezusatzversicherung nicht allzu lang Zeit lassen. Experten raten bereits im ersten Drittel des Berufslebens zum Abschluss der Versicherung. Demgegenüber ist für Personen in höherem Alter der Abschluss einer derartigen Versicherung in vielen Fällen weit weniger lohnenswert, da hier die Beiträge zu stark nach oben schießen. Darüber hinaus sprechen auch die langen Wartezeiten gegen einen allzu späten Abschluss der Pflegezusatzversicherung.