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Risikolebensversicherung

Es passiert leider immer wieder, dass Menschen plötzlich und unerwartet den Tod finden. Neben der emotionalen Belastung bedeutet dies für die Hinterbliebenen oftmals auch eine finanzielle Belastung. Mit einer Risikolebensversicherung lässt sich diese finanzielle Belastung jedoch abmildern. Wer sicher gehen will, dass die eigene Familie auch nach seinem Tod gut abgesichert ist, sollte daher unbedingt über Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken.

Leistungen der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung beschränkt sich im Vergleich zur Kapitallebensversicherung auf eine Leistungserbringung im Todesfall. Dazu kann der Versicherungsnehmer im Vertrag eine oder mehrere Personen als Bezugberechtigte bestimmen. Wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit zu Tode kommen sollte, zahlt die Versicherung den Begünstigten als Einmalzahlung die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme aus.

Wenn die versicherte Person gleichzeitig auch der Begünstigte war, fällt die Versicherungssumme in die Erbmasse des Verstorbenen. Einschränkungen bei der Leistungserbringung bestehen allerdings bei einem Selbstmord der versicherten Person. Hier zahlt die Versicherung zumeist nur dann, wenn der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt des Todes bereits mindestens zwei bis drei Jahre bestand.

Höhe der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung fällt in der Regel deutlich höher aus als die Todesfallleistung im Rahmen der Kapitallebensversicherung. Daher lässt sich auch mit einer vergleichsweise geringen Investition ein umfassender Schutz für die Familie erreichen. Als Faustregel für eine angemessene Absicherung gilt gemeinhin, dass die Versicherungssumme ungefähr dem Drei- bis Fünffachen des Jahreseinkommens des Hauptverdieners entsprechen sollte.

Verbundene Leben

In Partnerschaften besteht oftmals den Wunsch nach einer gegenseitigen Absicherung für den Todesfall. Für eine solche Konstellation bieten die Versicherer eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben an. Wenn einer der beiden versicherten Partner, während der Vertragslaufzeit verstirbt, erhält in diesem Fall automatisch der überlebende Partner die Versicherungssumme ausbezahlt. Danach erlischt der Versicherungsvertrag. Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben ist finanziell günstiger als der Abschluss von zwei separaten Versicherungspolicen für beide Partner.

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Unfall-Zusatzversicherung

Im Rahmen der Risikolebensversicherung kann auch eine Klausel bezüglich eines Unfalltods vereinbart werden. Dann zahlt die Versicherung eine höhere Versicherungssumme aus, falls die versicherte Person infolge eines Unfalls zu Tode gekommen ist.

Todesfallbonus

Wenn der Versicherer weniger Leistungen erbringen muss, als er eigentlich kalkuliert hat, entstehen Überschüsse. In einigen Tarifen wird dieser Überschuss durch einen sogenannten Todesfallbonus an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Beim Todesfallbonus handelt es sich um einen Aufschlag auf die für den Todesfall vereinbarte Versicherungssumme.

Fallende Versicherungssummen

Einige Tarife der Risikolebensversicherung sind derart gestaltet, dass die Versicherungssumme im Laufe der Zeit immer weiter nach unten angepasst wird. Dies hat den Vorteil, dass auch die Beiträge niedriger ausfallen als bei einer Risikolebensversicherung mit konstanten Versicherungsleistungen. Diese Tarifgestaltung bietet sich vor allem dann an, wenn die Risikolebensversicherung alternativ zu einer Restschuldversicherung primär zur Absicherung einer Baufinanzierung dienen soll. Denn die Restschuld des Darlehens geht ja ebenfalls mit der Zeit nach unten.

Steuerliche Aspekte der Risikolebensversicherung

Die Leistungen der Risikolebensversicherung sind grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit. Da die Versicherungssumme bei der Risikolebensversicherung teilweise sehr hoch ausfällt, kann aber auf Seiten des Bezugsberechtigten Erbschaftsteuer anfallen. Allerdings gelten für Ehepartner und Kinder vergleichsweise hohe Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. So können Ehepartner nach aktueller Rechtslage einen Freibetrag in Höhe 500.000 Euro geltend machen. Bei Kindern sind es immerhin noch 400.000 Euro, die steuerfrei vererbt werden können. Problematischer sieht die Situation dagegen schon bei unverheirateten Paaren aus, da hier den Freibetrag lediglich 20.000 Euro beträgt.

Allerdings gibt es auch in diesem Fall einen Gestaltungsspielraum, der es ermöglicht, der Erbschaftsbesteuerung zu entgehen. Dazu muss die Person, die das Geld im Todesfall erhalten soll, die Risikolebensversicherung selbst abschließen. Dabei wird allerdings deren Partner als versicherte Person eingetragen wird. Sollte der versicherte Partner sterben, erhält die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat, die Todesfallleistung, ohne dass diese zum Erbe hinzugerechnet wird.

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Beiträge zur Risikolebensversicherung

Wenn man eine Risikolebensversicherung abschließt, muss man sich die Frage stellen, welche Versicherungssumme für die Absicherung der Familie notwendig ist. Die Höhe der Beträge richtet sich nämlich nach der Höhe des gewünschten Versicherungsschutzes. Einige Versicherer räumen dem Versicherungsnehmer zudem die Option ein, bei bestimmten Ereignissen wie beispielweise einer Geburt oder einer Heirat die Versicherungssumme nachträglich zu erhöhen.

Risikofaktoren bei der Beitragskalkulation

Darüber hinaus haben auch die folgenden Faktoren Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie:

  • Alter
  • Beruf
  • Gesundheitszustand
  • Raucher / Nichtraucher
  • Laufzeit

Anhand dieser Faktoren kalkuliert die Versicherung die Sterbewahrscheinlichkeit der versicherten Person. Je höher die Sterbewahrscheinlichkeit ist, desto größer ist für die Versicherung auch die Gefahr, dass sie Leistungen erbringen muss. Dies schlägt sich dementsprechend in höheren Beiträgen nieder.

Im Rahmen der Risikolebensversicherung gilt daher grundsätzlich, dass ein älterer Mensch eine höhere Prämie entrichten muss als eine jüngere Person. Genauso muss ein Raucher mehr zahlen als ein Nichtraucher. Auch Vorerkrankungen können die Versicherungsprämie der Risikolebensversicherung nach oben treiben. Daher verlangen die Versicherer vor Abschluss des Vertrages in der Regel auch die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Bei höheren Versicherungssummen ist darüber hinaus oftmals auch eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.

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Beitragsverrechnung

In einigen Tarifen wird der Überschuss nicht zur Anhebung der Versicherungssumme (Todesfallbonus) genutzt, sondern stattdessen mit dem Beitrag verrechnet. In diesen Tarifen gibt es daher einen Bruttobeitrag und einen Nettobeitrag. Der Bruttobeitrag ist der maximal zu zahlende Beitrag, bei dem noch keine Überschüsse berücksichtigt worden. Demgegenüber gibt der Nettobeitrag den nach Verrechnung der Überschüsse tatsächlich zu zahlenden Beitrag an.

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Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung?

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn man Angehörige nach seinem Tod finanziell abgesichert wissen will. Dies empfiehlt sich insbesondere für junge Familien mit kleinen Kindern. Sinnvoll ist eine Risikolebensversicherung auch in Fällen, in den Wohneigentum über einen Kredit finanziert wurde. Mit den Leistungen der Risikolebensversicherung kann dann sichergestellt werden, dass der überlebende Partner nach dem Tod des anderen Partners die Immobilie trotz der Kreditbelastung halten kann.

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