Zum Inhalt springen

Sterbegeldversicherung

Der Tod eines nahen Angehörigen ist immer schmerzhaft. Neben der Trauer müssen sich Hinterbliebene auch noch mit der Bestattung des Verstorbenen befassen. Eine würdevolle Beerdigung kostet in Deutschland durchschnittlich 5.000 bis 6.000 EUR. Mit einer Sterbegeldversicherung kann die finanzielle Belastung der Hinterbliebenen deutlich gemindert werden. Die Versicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme und eventuelle Überschüsse aus, wenn die versicherte Person stirbt.

Kein gesetzliches Sterbegeld mehr

Bis 2004 gab es das sogenannte Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen, was jedoch ersatzlos gestrichen wurde. Seitdem gibt es keine staatlichen Alternativen mehr und die privaten Sterbegeldversicherungen werden verstärkt vertrieben.

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung ist von ihrer Funktionsweise her im Prinzip eine „kleine“ Kapitallebensversicherung – eine kapitalbildende Lebensversicherung. Klein deshalb, da die Versicherungssumme hier meist zwischen 2.500 und 10.000 Euro liegt, während sich reguläre Kapitallebensversicherungen sich im Rahmen von 50.000 bis 100.000 Euro bewegen.

Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?

Diese Versicherungsart kombiniert eine Risikolebensversicherung mit einem Sparvertrag. Ein Teil der monatlichen Beiträge fließt in einen Spartopf, der andere Teil wird zur Absicherung des Todesfallrisikos genutzt. Die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung kann frei gewählt werden, mehr als 15.000 EUR sind von den Versicherungsgesellschaften aber in der Regel nicht gewünscht. Die Mehrzahl der Verträge wird mit Versicherungssummen zwischen 3.500 € und 10.000 € abgeschlossen.

Bei Tod der versicherten Person wird mindestens die vereinbarte Versicherungssumme von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt. Die tatsächliche Auszahlung erhöht sich durch die Berücksichtigung der erwirtschafteten Überschüsse.

Was kostet eine Sterbegeldversicherung?

Die monatlichen Kosten einer Sterbegeldversicherung sind hauptsächlich von zwei Faktoren abhängig: dem Eintrittsalter der versicherten Person und der Höhe der Versicherungssumme. Außerdem wird der mögliche Ablauf der Beitragszahlung berücksichtigt. Bei einer lebenslangen Beitragszahlung müssen die Prämien bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres gezahlt werden, bei verkürzter Beitragszahlung wird die Versicherung ab dem 65. Lebensjahr beitragsfrei weitergeführt. Je älter die versicherte Person bei Versicherungsbeginn ist, desto höher fallen die monatlichen Beiträge aus.

Lesetipp  Pflegezusatzversicherung

Unisex-Tarife: Seit 2012 wird bei den Tarifen nicht mehr zwischen männlichen und weiblichen Versicherungsnehmern unterschieden.

Bei einer lebenslangen Sterbegeldversicherung liegt der monatliche Beitrag einer 55-jährigen Person für 5.000 EUR Versicherungssumme bei durchschnittlich 20 EUR. Bei einem Eintrittsalter von 65 Jahren liegt der monatliche Beitrag schon bei ungefähr 35 EUR. Mit unserem Vergleichsrechner können Sie Ihren individuellen Beitrag schon mit wenigen Klicks ermitteln.

Wartezeiten bei Sterbegeldversicherungen

In der Regel enthalten die Tarifbestimmungen bei Sterbegeldversicherungen eine Wartezeit, die eingehalten werden muss. Diese Wartezeit liegt durchschnittlich bei 24 Monaten. Das bedeutet, dass der Vertrag mindestens zwei Jahre laufen muss, bevor die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Stirbt die versicherte Person vorher, erstattet das Versicherungsunternehmen lediglich die bisher gezahlten Beiträge zurück.

Gesundheitsfragen – notwendig oder nicht?

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten zwei verschiedene Grundtarife für die Sterbegeldversicherung an: einen Tarif mit und einen Tarif ohne Gesundheitsfragen. Bei einem Tarif mit Gesundheitsprüfung muss die versicherte Person einige Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten. Der Versicherer prüft daraufhin die Antworten und kann den Antrag gegebenenfalls aufgrund vorhandener Vorerkrankungen ablehnen. Tarife mit Gesundheitsprüfung sind günstiger und zum Teil reduzieren sich auch die vereinbarten Wartezeiten. Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind etwas teurer, stehen dafür aber auch Personen offen, die bei normalen Tarifen aufgrund von Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz mehr bekommen würden.

Sterbegeldversicherungen mit Einmalbeitrag

Als Alternative zur monatlichen Beitragszahlung bieten viele Versicherungsgesellschaften auch eine Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag an. Der Versicherungsnehmer zahlt den Beitrag für die komplette Vertragslaufzeit in einer Summe an den Versicherer. Ab Zahlung besteht voller Versicherungsschutz, etwaige Wartezeiten entfallen. Der zu zahlende Einmalbeitrag ist immer geringer als die vereinbarte Versicherungssumme, je älter die versicherte Person ist, desto geringer ist jedoch der Unterschied. Beispielsweise zahlt ein 55-Jähriger für 5.000 EUR Versicherungssumme einen Beitrag von 3.500 EUR, während ein 65-jähriger schon 4.500 EUR Beitrag für die Sterbegeldversicherung zahlen muss.

Lesetipp  Kapitallebensversicherung

Überschussbeteiligung bei Sterbegeldversicherungen

Die Versicherungsgesellschaft nutzt das Geld der Versicherungsnehmer auch zur Geldanlage auf dem Kapitalmarkt. Wie bei einer normalen kapitalbildenden Lebensversicherung muss der Versicherer die Kunden an den erwirtschafteten Gewinnen beteiligen. Bei der Sterbegeldversicherung erhöht sich die Versicherungssumme durch die Berücksichtigung der Überschüsse. Im Durchschnitt erhalten Kunden derzeit eine Verzinsung von knapp 3,50% auf die Sparbeiträge. Diese Beteiligung ist aber nicht garantiert und kann von Jahr zu Jahr schwanken. Garantiert werden bei Neuverträgen nur noch 1,75% Zinsen, ab dem 01.01.2015 fällt dieser Garantiezins sogar auf 1,25% im Jahr.

Vor- und Nachteile der Sterbegeldversicherung

Die Kombination von Sparvertrag und Todesfallabsicherung in der Sterbegeldversicherung ist eigentlich nicht optimal, aber für viele ältere Kunden mit Vorerkrankungen die einzige Möglichkeit, um einen Risikoschutz für den Todesfall zu erhalten. Bei einer regulären Risikolebensversicherung sind umfangreiche Gesundheitsangaben notwendig, gibt es Vorerkrankungen werden die Anträge von den Versicherern in der Regel abgelehnt. Eine Sterbegeldversicherung kann auch ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen abgeschlossen werden.

Einige Sterbegeldversicherer bieten in Kooperation mit Serviceunternehmen eine Bestattungsplanung an. Die versicherte Person kann so schon zu Lebzeiten den genauen Ablauf der Beerdigung festlegen und bei einem Bestatter hinterlegen. Bei einer Risikolebensversicherung ist dieser Service nicht möglich.

Die generelle Wartezeit ist für Kunden nachteilig. Bei einer reinen Risikolebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer vollen Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn, eine generelle Wartezeit gibt es nicht. Bei Sterbegeldversicherungen besteht der volle Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Wartezeit. Davon ausgenommen sind nur Todesfälle, die durch einen Unfall entstanden sind, dann entfällt die tarifliche Wartezeit.

Altersarmut – was passiert mit einer Sterbegeldversicherung bei Hartz-IV-Bezug?

Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Schleswig (2 W 252/06) gehört das vorhandene Kapital in einer Sterbegeldversicherung zum sogenannten Schonvermögen und darf daher nicht als Vermögenswert berücksichtigt werden, wenn die Versicherungssumme angemessen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt in Einzelfällen sogar die Beiträge zur Sterbegeldversicherung, ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht aber nicht. Das Sozialamt prüft unter anderem folgende Punkte:

  • Bestehen des Vertrags vor Beginn des Hartz-IV-Bezugs
  • Alter der versicherten Person
  • die Höhe der Beiträge und der Versicherungsleistung
  • die voraussichtliche Dauer des Hartz-IV-Bezugs

Begünstigte – Wer erhält die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung?

Der Versicherungsnehmer darf die begünstigten Personen in der Sterbegeldversicherung frei auswählen, zusätzlich ist die Leistung nicht zweckgebunden. Beim Tod des Versicherungsnehmers wird die vereinbarte Summe durch den Versicherer ausgezahlt, eine Prüfung zur Verwendung des Geldes erfolgt nicht. Die Hinterbliebenen können das Kapital völlig frei verwenden.

Grundsätzlich werden meist die Erben als Empfänger der Versicherungsleistung eingetragen. Die Auszahlung kann aber auch direkt an einen vorher ausgewählten Bestatter erfolgen, der die spätere Beerdigung durchführen soll. So lässt sich sicherstellen, dass die verstorbene Person wie vereinbart bestattet werden kann.

von Jan Warner

Verwandte Beiträge