Die Umschuldung zielt darauf, Kreditverbindlichkeiten grundsätzlich neu zu ordnen. Hierzu werden ein oder mehrere Kredite des Kreditnehmers abgelöst durch Aufnahme eines neuen und vorteilhafteren Kredits.
Hat ein Kreditnehmer beispielsweise regelmäßige Tilgungen auf einen Autokredit, einen Ratenkredit oder auf einen in Anspruch genommenen Dispositionskredit bei seiner Bank zu erbringen, kann es sinnvoll sein, diese drei Einzelkredite abzulösen und zu einem einzigen Kredit zusammenzuführen. Diese Umgestaltung bestehender Kreditverbindlichkeiten wird als Umschuldung bezeichnet. Dies ist gerade in Zeiten von niedrigen Zinsphasen interessant, da der Schuldner so teurere Kredite zu einem besonders günstigen Zinssatz umschulden und im Vergleich zur ursprünglichen Schuld eine Menge Kreditkosten sparen kann.
Inhaltsverzeichnis
Ratgeber zur Umschuldung
Neuer Kredit oder Vertragsänderung als Umschuldung?
Grundsätzlich besteht dabei für Kreditnehmer die Möglichkeit, den Neukredit gegebenenfalls auch bei einer anderen Bank als der bisherigen aufzunehmen. Bei Beachtung bestimmter Kündigungsfristen ist er vertraglich nicht verpflichtet, den Neukredit bei dem/den Kreditinstitut(en) zu beantragen, das/die die laufenden Altkredite ausgereicht haben.
Entscheidet sich der Kreditnehmer für einen neuen Kreditgeber, wird deshalb ein vollkommen neuer Kreditvertrag über den aufzunehmenden Neukredit abgeschlossen.
Vereinbart der Kreditnehmer dagegen die Umschuldung mit der Bank, die auch den Altkredit gewährt hat, ist im Regelfall ein Neuvertragsschluss nicht erforderlich. Vertragsschuldner und Vertragsgläubiger bleiben identisch, der bestehende Kreditvertrag wird nur auf der Grundlage abgeänderter Konditionen weitergeführt.
Unter solchen Voraussetzungen erfolgt daher lediglich eine inhaltliche Vertragsänderung des bestehenden Kreditverhältnisses.
Welche Vorteile bietet eine Umschuldung?
Reduzierung von Kreditkosten und Zinsen
Die Zusammenfassung mehrerer Darlehensschulden zu nur einem Kredit kann zunächst zu einer merklichen Verminderung der Zinskostenbelastung führen. Gelingt der Abschluss eines Neukredits zu vorteilhafteren Zinskonditionen, wird der Einspareffekt für Kreditnehmer umso größer ausfallen, je mehr ablösungsfähige Altkredite mit relativ höherer Verzinsung zu tilgen sind.
Das gilt in besonderem Maße für Altkredite ohne Zinsanpassungsklausel, die vom Kreditnehmer in Hochzinsphasen aufgenommen wurden. Solche Kredite mit Festzins binden den Kreditnehmer auch bei allgemein nachgebenden Kreditzinsen an die Zinsvereinbarung, so dass er sich hiervon üblicherweise nur durch eine vorzeitige Kreditablösung lösen kann. Die Umschuldung solcher Altkredite kann eine spürbare finanzielle Entlastung hervorrufen.
Liegt dem Altkredit dagegen ein variabler Zinssatz zugrunde, gestaltet sich die Situation für Kreditnehmer günstiger. Die Kreditverzinsung folgt in diesem Fall der Marktentwicklung mit der Konsequenz, dass der variable Vertragszins Zinssenkungen am Kapitalmarkt mitmacht. Ein Bedürfnis für eine zinsoptimale Umstrukturierung der bestehenden Kreditverbindlichkeit wird bei vereinbarten Gleitzinsklauseln daher im Regelfall nicht vorliegen.
Transparenz und Kontrolle
Neben handfesten Kostenvorteilen bietet die Umschuldung Kreditnehmern die Möglichkeit zu einer nachhaltigeren Steuerung und Überwachung ihrer Kreditschulden. Werden verschiedene Kreditverbindlichkeiten zur gleichen Zeit abgetragen, laufen Kreditnehmer bisweilen Gefahr, die Übersicht über ihre Schuldenverwaltung zu verlieren. Geraten sie dann mit der Erfüllung von Kreditraten in Verzug, droht die Fälligstellung der gesamten Kreditrestschuld. Oft bilden solche typischen Konstellationen den Auftakt für eine Überschuldung des Kreditnehmers, aus der er sich ohne professionelle Hilfe nicht mehr befreien kann.
Eine Umschuldung kann solche Situationen vermeiden helfen, indem sie Kreditnehmer von der Einhaltung einer Vielzahl unterschiedlichster Zahlungstermine befreit. Stattdessen hat er nach erfolgter Umschuldung nur noch eine einzige Tilgungsleistung fristgerecht zu erbringen.
Zudem bewirkt die Umschuldung eine Straffung der vertraglichen Verhältnisse. Kreditnehmer sehen sich bei mehreren Krediten der Geltung von je verschiedenartigen Vertragsbedingungen gegenüber. Der Abschluss nur eines Kreditvertrages sorgt für Rechtssicherheit und Übersicht.
Der Kreditnehmer weiß, woran er ist, und er kann sich auf die geltenden Vertragsbedingungen einstellen. Neben bürokratischer Entlastung kann eine Umschuldung dem Kreditnehmer daher auch zu mehr Berechenbarkeit und damit im Ergebnis zu mehr Planungssicherheit verhelfen.
Neue wirtschaftliche Freiräume
Eine erfolgreiche Umschuldung kann dem Kreditnehmer überdies die Möglichkeit eröffnen, die neu gewonnene finanzielle Bewegungsfreiheit für bisher aufgeschobene Dispositionen zu nutzen. Je nach Höhe des mit der Umschuldung realisierten Einsparpotentials kommen dabei etwa auch Sondertilgungen auf den Neukredit in Betracht, die zu einem schnelleren Erlöschen der Darlehensschuld führen.
Welche Nachteile sind mit einer Umschuldung verbunden?
Bearbeitungs- und Vermittlungskosten für Neukredit
Für den Neukredit fallen Bearbeitungsgebühren und gegebenenfalls auch Vermittlungskosten an, die der Kreditnehmer zu tragen hat. Diese Kostenpositionen sollten stets Berücksichtigung finden, wenn die Wirtschaftlichkeit einer Umschuldung überschlagen wird, denn sie mindern den durch die zu erwartende Zinsersparnis eintretenden Überschuss wieder.
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Umschuldung daher durchaus unrentabel sein, so dass von ihr abgesehen werden sollte. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Laufzeit des/der Restkredites/Restkredite nur noch geringfügig ist. Der Kreditnehmer sollte dann nachrechnen, ob der Zinsertrag des Neukredits die mit seiner Aufnahme verbundenen Unkosten tatsächlich übersteigt. Umgekehrt gilt demgegenüber, dass eine Umschuldung umso lohnender sein kann, je größer Altkreditbetrag und je höher Restlaufzeit sind.
Bearbeitungskosten für Altkredit
Eine zusätzliche finanzielle Einbuße erleidet der Kreditnehmer bei einer Umschuldung durch den vollen Einbehalt der für den Altkredit geleisteten Bearbeitungsgebühren. Bei vorzeitiger Kündigung des Altkredits werden dem Kreditnehmer die Bearbeitungsgebühren nicht anteilig (also in Abhängigkeit von der Kreditrestlaufzeit) zurückerstattet. Auch dieser wirtschaftliche Verlust ist bei der Gesamtkalkulation einer Umschuldung in Rechnung zu stellen.
Bearbeitungsgebühr und Vorfälligkeitsentschädigung
Der wirtschaftliche Nutzen einer Umschuldung kann zudem infrage gestellt werden durch die Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung oder Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Kündigung des Altkredits.
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird von einigen Banken erhoben, wenn der Kreditnehmer ohne Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfristen den Kredit kündigt. Die geltend gemachte Entschädigung besteht dann in dem Zinsverlust, den die Bank als Folge der vorzeitigen Kündigung erlitten hat. Andere Banken verzichten in ihren Vertragsbedingungen auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditkündigung. Stattdessen erheben sie für die Vertragsabwicklung eine gesonderte Bearbeitungsgebühr beim Kreditnehmer.
Restschuldversicherung
Ist der umzuschuldende Altkredit restschuldversichert, erhält der Kreditnehmer im Falle einer Kündigung anteilig für die nicht in Anspruch genommene Restkreditlaufzeit bereits erbrachte Prämienzahlungen für die Restschuldversicherung rückvergütet. Aber wie bei den Kreditabschlusskosten gilt auch hier, dass der Versicherer die entstandenen Bearbeitungsgebühren einbehält und nicht zurückerstattet.
Dagegen ist die Mitnahme einer bestehenden Restschuldversicherung zur Absicherung des Neukredits nicht möglich. Die in Kooperation mit Versicherungsunternehmen vertriebenen Restschuldversicherungen bringen Banken beträchtliche Provisionszahlungen ein und stellen für sie deshalb ein renditeträchtiges Kreditkoppelungsprodukt dar. Die Vertragsbedingungen von Banken und Versicherern schließen eine Übertragung der Restschuldversicherung daher im Regelfall aus. Kreditnehmer, die eine Umschuldung anstreben, sind daher gezwungen, für den Neukredit eine weitere Restschuldversicherung abzuschließen, wenn die Bank den Kredit davon abhängig macht. In diesen Fällen drohen zusätzliche finanzielle Belastungen, denn die Restschuldversicherung führt immer zu einer Verteuerung des Kredits.
Welche Kredite können umgeschuldet werden?
Die Möglichkeit zur Umschuldung kommt grundsätzlich für sämtliche Kreditformen infrage. Umschuldungsfähig sind daher insbesondere
- Ratenkredit
- Dispositionskredit
- Baukredit
Ratenkredit umschulden
Verbindlichkeiten aus einem oder mehreren Ratenkreditverträgen können in einen Neukredit überführt werden, so dass der Kreditnehmer fortan nur auf eine Darlehensschuld abbezahlt. Werden beispielsweise auf je einen Versandhaus-, Auto- und zusätzlichen Anschaffungskredit Zahlungen erbracht, kann der Neukredit zur Tilgung sämtlicher Kreditverbindlichkeiten des Kreditnehmers genutzt werden.
Die Umschuldung erfolgt dabei durch vorzeitige Ablösung der bestehenden Altkredite. Wie die Erläuterungen zur vorzeitigen Kreditablösung auf dieser Webseite zeigen, ist dabei auf die Unterscheidung zwischen Kreditverträgen mit festem Zinssatz und variablem Zinssatz (Gleitzins) zu achten.
Die Kündigungsfristen sind bei Kreditverträgen mit Festzinsvereinbarung regelmäßig länger als beim Gleitzins. Hält der Kreditnehmer die Kündigungsfristen nicht ein, ist zu bedenken, dass zudem eine Vorfälligkeitsentschädigung oder besondere Vertragsabwicklungsgebühr von der Bank erhoben werden kann.
Dispositionskredit umschulden
Auch der Dispositionskredit (Dispo) kann umgeschuldet werden. Die außerordentlich hohe Zinsbelastung durch ständige Inanspruchnahme von Überziehungskrediten macht in solchen Fällen eine entsprechende Umschuldung durch Aufnahme eines günstiger verzinsten Kredits durchaus lohnend.
Die Kündigung des Überziehungskredits ist für Kreditnehmer im Übrigen jederzeit möglich, denn es handelt sich nicht um einen laufzeitabhängig geschlossenen Kreditvertrag. Vielmehr stellt die Bank dem Kreditnehmer einen gewissen Verfügungsrahmen als Kreditlinie bereit, ohne hierfür Sicherheiten oder den Abschluss einer Restschuldversicherung zu verlangen. Das lässt sich die Bank mit Zinsen entsprechend vergüten, wenn der Kreditnehmer den Überziehungskredit in Anspruch nimmt. Es ist keine Seltenheit, dass ein Überziehungskredit mit 12% p.a. und mehr an Zinsen zu Buche schlägt.
Baufinanzierung umschulden
Die Umschuldung von Baukrediten kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn das Zinsniveau sinkt und ein Neukredit zu besseren Konditionen abgeschlossen werden kann. Allerdings wird ein Baudarlehen regelmäßig mit fest vereinbarten langen Vertragslaufzeiten geschlossen und eine entsprechende Zinsbindungsfrist festgelegt.
In Vertragsbedingungen ist die vorzeitige Ablösung und Umschuldung des Baukredites vor Ablauf der Zinsbindung deshalb stets ausgeschlossen. In Ausnahmefällen ist aber auch die vorzeitige Kreditkündigung möglich, wenn der Kreditnehmer ein berechtigtes Interesse an der anderweitigen Verwertung des hypothekarisch belasteten Grundstücks hat.
In einem solchen Fall ist allerdings stets eine nicht unerhebliche Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, die sich in ihrer Höhe nach Restlaufzeit, vereinbartem Vertragszins und aktuellem Zinsniveau richtet.
- Mehr dazu unter: Baufinanzierung Umschuldung
Wann ist eine Umschuldung sinnvoll?
Zinsersparnis ermitteln und Unkosten gegen rechnen
Die Umschuldung durch Neukreditaufnahme bietet deutliche Vorteile für Kreditnehmer, die ihre Verbindlichkeiten bündeln und zinsgünstiger abtragen wollen. Ob die Umschuldung aber tatsächlich nutzbringend ist und die bezweckten Einspareffekte bewirkt, hängt von mehreren Einflussgrößen ab.
Grundsätzlich kann die Umschuldung nur dann aussichtsreich sein, wenn das allgemeine Kreditzinsniveau merklich nachgegeben hat. Der Effektivzins des Neukredits muss deutlich unter dem Effektivzins des umzuschuldenden Altkredits liegen, denn sämtliche anfallenden Unkosten für Kreditablösung und Neukreditaufnahme sind mit den möglichen Zinsentlastungen gegen zu rechnen.
Zu den dabei zu berücksichtigenden Kostenpunkten zählt auch eine Restschuldversicherung, soweit sie Bedingung für die Neumittelaufnahme ist. Nur wenn diese Gesamtkostenkalkulation klare wirtschaftliche Vorteile durch eine Umschuldung erwarten lässt, sollte der Kreditnehmer sich dazu auch entschließen. Dann allerdings kann die Umschuldung ein geeignetes Mittel zur Schuldenoptimierung sein.
Dispositionskredit umschulden
Besonders sinnvoll und ratsam kann eine Umschuldung bei bestehendem Überziehungskredit sein, der auch regelmäßig in Anspruch genommen wird. Der Dispo ist anfänglich entwickelt worden für die schnelle Überbrückung finanzieller Engpässe, hat aber in der Praxis in vielen Fällen längst die Funktion eines regulären Kredits übernommen. Folge ist eine Zinsbelastung, die sich konstant im zweistelligen Bereich bewegt.
Kreditnehmer, die ihr Girokonto dauerhaft im Minus führen, sollten daher in jedem Fall die Möglichkeit einer Umschuldung in Betracht ziehen. Mit einem günstig verzinsten Ratenkredit können sie zunächst das überzogene Konto ausgleichen. Entsteht in der Folgezeit erneut Finanzierungsbedarf, können Kreditnehmer auf den Verbraucherratenkredit zurückgreifen und vermeiden so die mitunter abenteuerlich hohen Überziehungszinsen.
Kurze Kreditrestlaufzeiten
Eher verlustbringend kann eine Umschuldung sein, wenn die vertragliche Kreditrestlaufzeit in absehbarer Zeit endet. Selbst wenn das Kreditzinsniveau nachhaltig gesunken ist, können die durch eine Umschuldung erzielbaren Zinserträge die mit der Neukreditaufnahme verbundenen Kostennachteile in der Kürze der verbleibenden Zeit üblicherweise nicht mehr aufwiegen.
Wie sollte der Kreditnehmer am besten vorgehen?
Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Entscheidung für oder gegen eine Umschuldung stets von den besonderen wirtschaftlichen Bedingungen der Kreditsituation abhängt. Deshalb kann nur eine klare Einschätzung dieser Situation Antwort auf die Frage geben, ob tatsächlich im Einzelfall Notwendigkeit für eine Umschuldung besteht. Eine verlässliche Beurteilung der Kreditsituation als Entscheidungsgrundlage lässt sich dabei am besten in vier Einzelschritten erarbeiten.
1. Schuldenübersichtsplan
Am Anfang sollte eine lückenlose Sichtung und Erfassung sämtlicher Kreditverbindlichkeiten erfolgen. Dabei sollte die Zusammenstellung bei mehreren Krediten folgende Gesichtspunkte einzeln ausweisen
- Kreditart und Kredithöhe
- Höhe der monatlichen Ratenzahlung
- jeweilige Kreditverzinsung (effektiver Jahreszins)
- Kreditrestlaufzeit
- Kündbarkeit
- gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigung oder Vertragsabwicklungsgebühr
- Restschuldversicherung und möglicher anteiliger Rückvergütungswert
Vor allem bei mehreren Krediten muss sich der Kreditnehmer einer zeitaufwendigen Arbeit unterziehen, um alle entscheidungserheblichen Umstände zu ermitteln. Letztlich kann er aber nur dann die für ihn richtige Entscheidung treffen, wenn er zunächst Klarheit und Übersicht über seine wirtschaftliche Ausgangssituation gewinnt.
2. Vergleich mit Alternativangeboten
Auf der Grundlage dieser Daten kann der Kreditnehmer die Konditionen seiner bestehenden Kredite mit anderen Marktangeboten vergleichen. Besonderes Augenmerk sollte dabei gelten
- dem effektiven Jahreszins
- den Bearbeitungs- und Vermittlungskosten
- der Notwendigkeit einer Restschuldversicherung
Diese Punkte sollten gesondert festgehalten werden. Der Kreditnehmer kann nun zunächst die in Erfahrung gebrachten Kreditzinsdaten (effektiver Jahreszins) der Konkurrenzprodukte den entsprechenden Zinssätzen seiner bestehenden Kredite gegenüberstellen. Diejenigen Offerten können dabei von vornherein außer Betracht bleiben, deren effektive Jahresverszinsung nicht deutlich unter der seiner aktuellen Kreditverbindlichkeiten liegt.
3. Wirtschaftlichkeitsrechnung
Im nächsten Schritt ist zu klären, ob der günstigere Zins die Folgekosten einer Umschuldung auch tatsächlich trägt. Der Kreditnehmer kann auf sein erfasstes Daten- und Zahlenmaterial zurückgreifen und rechnet nun den Zinsvorteil möglicher Kreditalternativen mit sämtlichen entstehenden Unkosten der Neukreditaufnahme und der Kreditablösung des Altdarlehens gegen.
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere auch die Kosten einer Restschuldversicherung für den Neukredit, wenn deren Abschluss verlangt wird. Steht nach dieser Berechnung fest, dass der Zinsvorteil des Neukredits durch die zu erwartende Gesamtkostenbelastung kompensiert wird, sollte der Kreditnehmer von der Umschuldung absehen.
4. Neukreditvergabevoraussetzungen prüfen
Ergibt die Wirtschaftlichkeitsprüfung dagegen, dass eine Umschuldung klare Kostenvorteile bringt, ist von einer überhasteten Ablösung der Altkredite abzuraten, solange nicht feststeht, dass der Kreditnehmer auch die persönlichen Kredit Voraussetzungen erfüllt. Deshalb sollten in einem abschließenden Schritt die genauen Konditionen geklärt werden, unter denen der Umschuldungskredit aufgenommen werden kann.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Bonität des Kreditnehmers zu, die routinemäßig bei jeder Kreditbeantragung abgefragt wird. Für Kreditnehmer gilt dabei grundsätzlich, dass ihre Bonität bei laufender Tilgung mehrerer Kredite erfahrungsgemäß leiden kann. Gerade diesen Punkt sollte der Kreditnehmer deshalb vor einer geplanten Umschuldung abklären.