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Zahnzusatzversicherung

Im Bereich der Zahnmedizin haben die gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren drastische Einsparungen vorgenommen. Als Folge werden viele Behandlungen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen und beim Zahnersatz muss der gesetzlich Versicherte einen erheblichen Anteil aus der eigenen Tasche zahlen. Dadurch können sehr schnell Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro auf den Patienten zukommen. Man kann sich jedoch vor den drohenden Kosten schützen, indem man eine Zahnzusatzversicherung abschließt.

Leistungen der Zahnzusatzversicherung

Die Leistungen, der Zahnzusatzversicherung kann man in drei Kategorien unterteilen. Je nach Tarifgestaltung werden im Rahmen der privaten Zahnversicherung Leistungen in den folgenden Bereichen der Zahnmedizin erbracht:

  • Zahnersatz
  • Zahnbehandlung
  • Kieferorthopädie

Zahnersatz

Für viele Versicherungsnehmer stehen vor allem die Leistungen im Bereich Zahnersatz im Vordergrund, da hier dem Patienten immense Kosten drohen. Denn die GKV übernimmt nur 50% der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz. Dieser Festzuschuss bleibt auch unverändert, wenn der Patient einen teureren Zahnersatz wählt. Wenn man allerdings eine Zahnversicherung abgeschlossen hat, dann werden die verbleibenden Restkosten entweder ganz oder anteilig von der Versicherung getragen.

Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten der Kostenerstattung. Bei einigen Versicherern werden lediglich die Leistungen der GKV für den Zahnersatz um einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz aufgestockt. Dagegen gibt es auch andere Anbieter, welche die nach Vorleistung der Kasse verbleibenden Kosten bis zu einem vertraglich vereinbarten Prozentsatz übernehmen. Dies hat den Vorteil, dass hier auch die Kosten für höherwertigen Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinausgeht, von der Zahnersatzzusatzversicherung getragen werden. Dazu gehören beispielsweise Implantate oder Keramikkronen.

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Zahnbehandlung

Neben dem Zahnersatz gehören in vielen Fällen auch die Zahnbehandlung und die Zahnprophylaxe zum Leistungsspektrum der Zahnzusatzversicherung. Auf der einen Seite werden die Kosten für bestimmte Zahnbehandlungen, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören, übernommen. Dazu können u.a. folgende Leistungen gehören:

  • Hochwertige Füllungen (z.B. Kunststoff)
  • Parodontosebehandlung
  • Wurzelbehandlung
  • Aufbissschienen

Aber nicht nur die Kosten für die Behandlung bereits erkrankter Zähne werden von der Zahnversicherung erstattet, sondern sie übernimmt auch die Kosten für Prophylaxemaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung oder eine Zahnschmelzhärtung, die beide nicht von der GKV übernommen werden.

Kieferorthopädie

Die GKV übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nur bei Kindern und Jugendlichen, wenn diese aufgrund einer schwerwiegenden Zahnfehlstellung medizinisch notwendig ist. Falls die Behandlung dagegen nur kosmetischer Natur ist, müssen die Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden. Wer aber über eine Private Zahnzusatzversicherung mit dem Vertragsbestandteil Kieferorthopädie verfügt, bekommt die Kosten anteilig oder gar komplett erstattet.

Darüber hinaus können auch bei einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung, die von der GKV bezahlt wird, noch Mehrkosten auf den Patienten zukommen. Zum Beispiel durch die Verwendung von teureren Materialien. Auch in diesem Fall steht die Versicherung für die entstandenen Mehrkosten ein. Bei Erwachsenen aber ist zu beachten, dass die Behandlung von bei Vertragsabschluss bereits bestehenden Zahnfehlstellungen nicht übernommen wird.

Beiträge zur Zahnzusatzversicherung

Für die Höhe der Beiträge im Rahmen der privaten Zahnzusatzversicherung sind die folgenden vier Faktoren maßgeblich:

  • Leistungsumfang
  • Geschlecht
  • Eintrittsalter
  • Zahnstatus

Im Bereich der Zahnzusatzversicherung gibt es große Unterschiede bezüglich des Leistungsumfangs. Entsprechend stark können auch hier die Kosten schwanken. Ferner gilt grundsätzlich, dass Frauen einen höheren Beitrag als Männer zahlen müssen. Weiterhin nehmen die Beiträge der Zahnzusatzversicherung mit zunehmendem Eintrittsalter deutlich zu, da gerade im Bereich des Zahnersatzes bei Versicherungsnehmern im fortgeschrittenen Alter ein deutlich höheres Risiko für den Versicherer besteht.

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In der Regel muss der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss Informationen bezüglich des Zustandes seiner Zähne preisgeben. Wenn der Antragsteller ein schlechtes Gebiss oder fehlende Zähne hat, muss er mit einem Risikozuschlag rechnen. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Ablehnung des Aufnahmeantrages drohen. Man findet inzwischen aber auch einige Anbieter am Markt, die auf Fragen zum Zahnstatus verzichten.

Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung

Im Rahmen der Zahnzusatzversicherung kommt die besondere Wartezeit zur Anwendung. Das bedeutet, Versicherungsnehmer können frühestens acht Monate nach Abschluss des Versicherungsvertrages Leistungen der Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen. Tritt der Versicherungsfall jedoch infolge eines Unfalls ein, leistet die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit – so zumindest die Regel.

Summenbegrenzungen bei Zahnzusatzversicherung

Damit ein Versicherungsnehmer eine Zahnzusatzversicherung nicht nur mit dem Ziel abschließt, sich kurze Zeit später sein Gebiss komplett sanieren zu lassen, wird die Höhe der Leistungen bei einer zunehmenden Anzahl von Versicherern zeitlich gestaffelt. Das bedeutet, in den ersten Monaten steht dem Versicherten nur eine geringe Versicherungssumme als Obergrenze für die erstattungsfähigen Leistungen zur Verfügung. Nach einigen Monaten erfolgt dann eine Anhebung der zur Verfügung stehenden Versicherungssumme. Diese wird dann mit zunehmender Versicherungsdauer in mehreren Stufen immer weiter angehoben. Oftmals steht der komplette Versicherungsumfang dabei erst nach einigen Jahren zur Verfügung.

Auch hier gilt, dass es bei den Versicherern in der Regel üblich ist, nach Vorliegen eines Unfalls auf eine Begrenzung der Versicherungssumme zu verzichten.

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert?

Die private Zahnversicherung ist in erster Linie für gesetzlich Versicherte gedacht. Denn im Leistungskatalog der GKV bestehen gerade im Bereich der Zahnmedizin einige Lücken. Da die Kosten für Zahnersatz sehr schnell zu einer enormen finanziellen Belastung für den Patienten ausarten können, gehört die Zahnersatzzusatzversicherung mit Sicherheit zu den wichtigen privaten Krankenzusatzversicherungen.

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Im Gegensatz zu dem gesetzlich Versicherten sollte der privat Versicherte zunächst einmal überprüfen, in welchem Umfang seine Versicherung für die Kosten im Bereich der Zahnmedizin aufkommt. In vielen Fällen wird der privat Versicherte nämlich auf den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung verzichten können, da die PKV wesentlich großzügiger als die GKV bei den Leistungen im Bereich des Zahnersatzes ist. Auch ohne zusätzliche Versicherung erhält man oftmals einen Großteil der anfallenden Kosten erstattet. Eine Ausnahme bildet hier auf jeden Fall aber der Basistarif der PKV. Denn dieser Tarif beinhaltet nur den gleichen eingeschränkten Leistungsumfang, der auch von der GKV angeboten wird.

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