Die Nichtveranlagungsbescheinigung – kurz NV-Bescheinigung – bestätigt, dass du voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wirst, weil dein Einkommen so niedrig ist. Damit zahlt dir die Bank Zinsen und Dividenden ohne Abzüge aus. Praktisch bedeutet das: Solange dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, zahlst du bei inländischen Banken keine Abgeltungsteuer auf deine Kapitalerträge – egal in welcher Höhe.
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Interessant ist das vor allem für Rentner, Studenten, Kinder und Geringverdiener. Wie die NV-Bescheinigung wirkt, wann sie sich lohnt und wie du sie beantragst, erfährst du im weiteren Verlauf Schritt für Schritt.
Inhaltsverzeichnis
Nichtveranlagungsbescheinigung im Überblick
- Steuerbefreiung: Mit der NV-Bescheinigung fallen weder Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag noch Kirchensteuer an
- Voraussetzung: Dein zu versteuerndes Einkommen liegt voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag
- Antrag: Beim Wohnsitzfinanzamt mit dem Formular NV 1 A. Alternativ online über ELSTER
- Gültigkeit: Gültig bis zu drei Jahre, muss bei Bedarf rechtzeitig neu beantragt werden
- Abgrenzung: Freistellungsauftrag schützt bis 1.000 € pro Person im Jahr. Die NV-Bescheinigung setzt den Abzug vollständig aus, unabhängig von der Höhe deiner Kapitalerträge
So wirkt die NV-Bescheinigung
Die NV-Bescheinigung bewirkt, dass inländische Banken, Bausparkassen und Lebensversicherer Zinsen, Dividenden und ähnliche Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auszahlen. Sie gilt nur bei inländischen Zahlstellen; bei Auslandsbrokern oder ausländischen Quellensteuern greift sie nicht. Ihr Anwendungsbereich beschränkt sich ausschließlich auf den Kapitalertragsteuerabzug.
Nichtveranlagungsbescheinigung: Voraussetzungen
Die NV-Bescheinigung bekommst du, wenn dein Einkommen so niedrig ist, dass voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht. Praktisch heißt das: Dein zu versteuerndes Einkommen – also alle relevanten Einkünfte inklusive Kapitalerträge – liegt unter dem Grundfreibetrag.
Zu versteuerndes Einkommen: Vereinfacht ist das die Summe deiner Einkünfte minus Abzüge. Dazu zählen Lohn oder Rente, Gewinne aus Selbstständigkeit, Vermietung und Verpachtung sowie Zinsen und Dividenden. Abgezogen werden zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge.
Jahr | Ledig | Zusammenveranlagung |
---|---|---|
2024 | 11.604 € | 23.208 € |
2025 | 12.096 € | 24.192 € |
Minijob zählt nicht: Ein pauschal versteuerter Minijob (in 2025 bis 556 € pro Monat) erhöht dein zu versteuerndes Einkommen nicht, weil der Arbeitgeber die Pauschsteuer trägt. Beispiel: Gesamteinkünfte 18.500 €, davon 6.672 € aus einem pauschal versteuerten Minijob. Für das zu versteuernde Einkommen zählen nur 18.500 € − 6.672 € = 11.828 €. Der Betrag liegt unter dem Grundfreibetrag 2025 – die Voraussetzungen für die NV-Bescheinigung sind somit erfüllt.
Nichtveranlagungsbescheinigung vs. Freistellungsauftrag
Freistellungsauftrag stellt Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Das sind 1.000 € im Jahr für Ledige und 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Alles darüber wird besteuert.
Nichtveranlagungsbescheinigung setzt den Steuerabzug auf Kapitalerträge vollständig aus – unabhängig von der Höhe der Erträge. Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt.
Wann reicht der Freistellungsauftrag? Wenn deine gesamten Kapitalerträge im Jahr maximal 1.000 € pro Person betragen (2.000 € bei Zusammenveranlagung), genügt der Freistellungsauftrag. Alles darüber wird besteuert.
Wann brauchst du die Nichtveranlagungsbescheinigung? Sobald deine Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag liegen und dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibt, ist die NV-Bescheinigung die richtige Wahl. Dann zahlt die Bank alle Zinsen und Dividenden ohne Abzug aus – unabhängig von der Höhe.
Praxis: So setzt du beides richtig ein
- Nur kleine Erträge bis zum Sparer-Pauschbetrag → Freistellungsauftrag reicht
- Erträge deutlich über dem Pauschbetrag und Einkommen insgesamt unter Grundfreibetrag → NV-Bescheinigung ist der richtige Weg
- Mehrere Banken → Pauschbetrag aufteilen. Bei NV-Bescheinigung braucht jede Bank ein Original
- Gemeinschaftskonto → Freistellungsauftrag auf beide verteilen. Bei NV-Bescheinigung benötigt jeder Kontoinhaber eine eigene Bescheinigung
Merke: Freistellungsauftrag bis 1.000 € im Jahr, NV schützt alle Erträge bis zum Grundfreibetrag
NV-Bescheinigung beantragen: Formular NV 1 A und ELSTER
Den Antrag stellst du bei deinem Wohnsitzfinanzamt mit dem amtlichen Formular NV 1 A. Du kannst ihn online über ELSTER ausfüllen und übermitteln oder den Vordruck in Papierform einreichen.
So gehst du vor
- Formular NV 1 A ausfüllen und deine Steuer-ID eintragen.
- Voraussichtliche Einkünfte des laufenden Jahres angeben.
- Nachweise beilegen, zum Beispiel Rentenbescheid, Lohnabrechnungen oder Bankunterlagen.
- Antrag beim Finanzamt einreichen.
- In der Regel das Original bei der Bank hinterlegen. Einige Institute akzeptieren aber auch einen Scan/Kopie (steuerlich zulässig).
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist bis zu drei Jahre gültig und endet immer am 31.12. des letzten Geltungsjahres. Beantrage rechtzeitig die Verlängerung, wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen.
Für wen lohnt sich eine NV-Bescheinigung?
Rentner mit niedrigen steuerpflichtigen Einkünften
Entscheidend ist der steuerpflichtige Anteil deiner Rente plus weitere Einkünfte im Jahr. Liegt die Summe unter dem Grundfreibetrag, verhindert die Nichtveranlagungsbescheinigung den Einbehalt von Abgeltungsteuer auf deine Kapitalerträge. Sie lohnt sich vor allem, wenn deine Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € liegen oder wenn du mehrere Banken nutzt.
Praxis-Tipp: Rentenerhöhungen und Nebentätigkeiten im Blick behalten und bei Überschreitung des Grundfreibetrags das Finanzamt informieren.
Studenten, Azubis, Minijobber
Die Nichtveranlagungsbescheinigung wirkt nur beim Kapitalertragsteuerabzug. Lohn aus Studentenjob, Ausbildung oder Minijob bleibt davon unberührt. Für die Frage, ob du steuerfrei bleibst, zählen deine Gesamteinkünfte im Kalenderjahr. Optimal ist die Bescheinigung, wenn deine Kapitalerträge über 1.000 € liegen und du insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibst.
Kinder mit Depot oder Tagesgeld
Für Kinder gilt die Nichtveranlagungsbescheinigung eigenständig. Voraussetzung ist eine eigene Steuer ID und dass Konto oder Depot auf den Namen des Kindes laufen. Ferienjob oder Ausbildungsvergütung zählen zu den Einkünften des Kindes und können die Grenze zum Grundfreibetrag verschieben.
Rechenbeispiele
Die Beispiele zeigen das Prinzip. Maßgeblich ist dein zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr.
- Student: Arbeitslohn 7.200 €. Dividenden 1.800 €. Gesamteinkünfte 9.000 € und damit unter 12.096 Euro. Mit der NV-Bescheinigung zahlt die Bank die Dividenden ohne Abzug in Höhe von 1.800 €. Nimmt der Student zusätzlich 5.000 € an Lohn ein und überschreitet damit den Grundfreibetrag, informiert er das Finanzamt und gibt eine Steuererklärung ab.
- Kind: Kapitalerträge 2.400 €. Keine weiteren Einkünfte. Ohne NV-Bescheinigung wären 1.400 € über dem Sparer-Pauschbetrag steuerpflichtig. Mit der NV-Bescheinigung zahlt die Bank brutto aus. Kommt ein Ferienjob mit 3.000 € hinzu, bleibt das Kind insgesamt weiterhin unter dem Grundfreibetrag und die Begünstigung besteht fort.
- Rentner: Steuerpflichtiger Rentenanteil 9.500 €. Kapitalerträge 1.500 €. Summe 11.000 € und damit unter 12.096 €. Mit Nichtveranlagungsbescheinigung kein Abzug. Steigt der steuerpflichtige Rentenanteil im Folgejahr deutlich, muss die Bescheinigung geprüft und gegebenenfalls zurückgegeben werden
Besondere Konstellationen
In der Praxis hakt es oft nicht an der Theorie, sondern an Details. Die folgenden Fälle zeigen, wie die NV-Bescheinigung in typischen Setups wirkt und worauf du achten solltest.
Gemeinschaftskonto oder Gemeinschaftsdepot
Die NV-Bescheinigung ist personenbezogen. Bei Gemeinschaftskonten benötigt jeder Kontoinhaber eine eigene Bescheinigung. Alternativ verteilt ihr Freistellungsaufträge.
Auslandsbroker und ausländische Quellensteuer
Die NV-Bescheinigung wirkt nur in Deutschland. Ausländische Quellensteuern behält der Quellenstaat nach dessen Recht ein. Eine Anrechnung in Deutschland gelingt nur über eine Steuererklärung. Wer aufgrund der NV-Bescheinigung keine Erklärung abgibt, kann die Quellensteuer in Deutschland nicht anrechnen.
Vorabpauschale bei Fonds und ETFs
Die Vorabpauschale gilt als Kapitalertrag. Liegt der Bank eine gültige NV-Bescheinigung vor, unterbleibt der Einbehalt durch die inländische Depotbank. Bei Auslandsbrokern greift die Bescheinigung nicht.
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Mit NV-Bescheinigung erhebt die Bank weder Abgeltungsteuer noch Solidaritätszuschlag noch Kirchensteuer auf Kapitalerträge.
Sozialleistungen und NV-Bescheinigung
Die NV-Bescheinigung ändert nichts an der sozialrechtlichen Bewertung von Kapitalerträgen. Für Bürgergeld, Wohngeld oder BAföG zählen die tatsächlichen Erträge. Sie können Leistungen mindern, auch wenn steuerlich kein Abzug erfolgt.
Mitteilungspflichten und Widerruf
Entfallen die Voraussetzungen, informierst du das Finanzamt. Das Finanzamt kann die NV-Bescheinigung widerrufen oder zurückfordern. Für das betroffene Jahr bist du regelmäßig zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Teile betroffenen Banken die Änderung unverzüglich mit.
Gültigkeit, Verlängerung, Widerruf und Rückgabe
Die NV-Bescheinigung ist bis zu drei Jahre gültig und endet immer am 31.12. des letzten Geltungsjahres. Sie ist personenbezogen. Das Original verbleibt bei deiner Bank.
Rückwirkende Erstattung
Rückwirkend stellt das Finanzamt keine NV-Bescheinigung aus. Wurde in der Vergangenheit Steuer einbehalten, bekommst du sie nur über eine Einkommensteuererklärung zurück. Trage die Kapitalerträge vollständig ein, damit das Finanzamt die Abzüge erstattet. Beispiel: Im März wurde auf Dividenden Steuer einbehalten, die Bescheinigung aber erst im Juli beantragt. Für die Monate vor Juli holst du die Abzüge über die Steuererklärung zurück.
Verlängerung rechtzeitig anstoßen
Läuft die Bescheinigung zum Jahresende aus, stellst du den Folgeantrag wie beim ersten Mal. Plane mehrere Wochen Bearbeitungszeit ein, damit die Banken nahtlos ins neue Jahr übernehmen können. Bei mehreren Banken benötigst du für jedes Institut ein Original. Kläre das direkt bei der Antragstellung mit deinem Finanzamt. Tipp: Spätestens im Oktober aktiv werden, wenn die Gültigkeit zum 31.12. endet.
Widerruf und Rückgabe bei geänderten Verhältnissen
Steigen deine Einkünfte im laufenden Jahr so an, dass voraussichtlich Einkommensteuer anfällt, musst du das Finanzamt informieren. Das Finanzamt kann die NV-Bescheinigung widerrufen. Gib die Bescheinigung gegenüber deinen Banken zurück. Ab diesem Zeitpunkt behält die Bank wieder Steuer ein oder du setzt einen Freistellungsauftrag.
Bankwechsel, weitere Banken, Verlust
Wechselst du die Bank oder eröffnest ein weiteres Depot, braucht auch das neue Institut die Bescheinigung. Plane zusätzliche Originale ein. Geht ein Original verloren, frage dein Finanzamt nach einer Ersatzbescheinigung und informiere die betroffene Bank.
Steuererklärung trotz NV-Bescheinigung
Mit der NV-Bescheinigung musst du keine Einkommensteuererklärung abgeben, solange du steuerfrei bleibst. Gründe für eine Steuererklärung trotz NV-Bescheinigung können sein, dass du die Grenzen im laufenden Jahr überschreitest, ausländische Quellensteuer erstatten lassen willst oder Werbungskosten und Pauschbeträge geltend machen möchtest.